Bundesrat verabschiedet Postulatsbericht zum Archivierungsgesetz

Bern, 01.09.2021 - An seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats von Ständerat Janiak (18.3029) über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass sich die im Archivierungsgesetz festgelegten Prozesse insgesamt bewährt haben.

Der Postulatsbericht stützt sich auf eine extern durchgeführte Evaluation des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA). Die Evaluation hält fest, dass sich das aus dem Jahr 1998 stammende BGA insgesamt auch im Zeitalter der Digitalisierung weitgehend bewährt. Die Notwendigkeit der Archivierung für Staat und Gesellschaft als Ganzes sei unumstritten und leiste einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit der Rechtsstaatlichkeit und zur Transparenz des staatlichen Handelns.

Der Bericht identifiziert aber auch Handlungsbedarf in neun Stossrichtungen und schlägt insgesamt 54 Empfehlungen vor. Der Bundesrat befürwortet die im Evaluationsbericht aufgezeigten Stossrichtungen. Die Empfehlungen, welche unterschiedlich weitreichend sind betreffen einerseits des BGA selbst, wie auch die verschiedenen Teilprozesse innerhalb des Archivierungsprozesses.

Das Schweizerische Bundesarchiv BAR wird einen Teil der Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Stakeholdern überprüfen und umsetzen. Die restlichen Empfehlungen zielen allenfalls auf eine Revision des aktuellen BGA hin. Der Bundesrat beauftragt das EDI (BAR) bis Ende 2021 ein Aussprachepapier zu erarbeiten welches aufzeigt, ob eine Revision des BGA angezeigt ist.


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