Preisüberwacher einigt sich mit der Schweizerischen Post auf ein ergebnisneutrales Preis- und Massnahmenpaket zugunsten der inländischen KMU

Bern, 26.08.2021 - Der Preisüberwacher hat sich mit der Schweizerischen Post AG auf ein Preis- und Massnahmenpaket vorrangig im Bereich der Paket- und Briefpost geeinigt. Hauptbestandteil sind vorteilhafte Massnahmen im Paketversand für KMU. Auch Privatkunden werden weiterhin bei Nutzung des Onlinediensts für Paket-etiketten profitieren. Im Gegenzug werden das Briefporto für die A- und B-Post erhöht. Bei verschiedenen anderen Dienstleistungen gibt es ebenfalls Anpassungen.

Konditionen und Service für inländische KMU werden deutlich verbessert.

Über 99% aller Unternehmen in der Schweiz sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten. Sehr viele von ihnen erlitten im Corona-Jahr 2020 Umsatzrückgänge. Auch um diese Umsatzeinbussen wett zu machen, setzen immer mehr KMU auf den Online-Vertrieb. Diese Entwicklung verstärkt den ohnehin stark wachsenden Versandhandel. Konkurrenzfähige Preise insbesondere im Paketbereich sind für diese Unternehmen überlebenswichtig. Viele KMU sehen sich jedoch aufgrund von Poststellenschliessungen und dem für sie eingeschränkten Angebot der Postagenturen mit teilweise bedeutenden Mehrkosten konfrontiert, da sie ihre Pakete entweder in einer Poststelle aufgeben oder den bisher vergleichsweise kostenintensiven Abholservice der Post nutzen müssen.

Diese Hürde wurde von den Betroffenen als Wettbewerbsnachteil gegenüber Grossunternehmen beklagt. Dem Preisüberwacher war es daher ein wichtiges Anliegen, dass die Konditionen und der Service für inländische KMU deutlich verbessert werden.

Mit der vorliegenden Vereinbarung holt die Post ab sofort täglich bis zu 5 Pakete kostenlos bei KMU auf dem Zustellgang ab. Der Abholzuschlag für Pakete bei Unternehmen mit grösserem Versandaufkommen wird um durchschnittlich einen Franken reduziert, das heisst auf 50 Rappen pro Paket gesenkt. Bei der Nutzung von «Priority Versand» werden die Pakete am Folgetag zugestellt. KMU mit regulären Listenpreisen, welche die kostenlose Online-Etikettierung nutzen, erhalten zusätzlich pro Paket einen Rabatt von 10% auf dem Listenpreis.

Die Geschäftsantwortsendung für Briefe mit Cicerobalken wird per 31.12.2021 abgeschafft. Die geplante Strafgebühr für den weiteren – dann illegitimen – Einsatz der Couverts hat zu Meldungen von KMU an den Preisüberwacher geführt. Für alle Geschäftskunden wurde nun vereinbart, dass die Post auf die bereits kommunizierte Strafgebühr für die Nutzung der nicht mehr gültigen Cicero-Frankaturen bis Ende 2023 verzichten. Das bedeutet, dass auch in den nächsten zwei Jahren den Unternehmen keine Zusatzkosten entstehen, wenn ihre Kundinnen und Kunden diese vorfrankierten Couverts an sie retournieren. Da in den letzten Jahren über 10 Mio. solcher Couverts von der Post befördert wurden, profitieren viele Geschäftskunden von dieser Massnahme.

Der Preisüberwacher ist überzeugt, dass sehr viele KMU von diesen Massnahmen mit Breitenwirkung profitieren werden. Auch Privatkunden können weiterhin bei der Nutzung von Onlinediensten profitieren: Die Rabatte für die Online-Etikettierung von Paketen bleiben leicht angepasst bestehen.

A- und B-Post Briefe werden leicht teurer.

Im Gegenzug wird das Porto für die stetig sinkende Anzahl A- und B-Post Briefe erhöht. Für einen nationalen A-Post Brief steigt das Porto auf CHF 1.10, bei der B-Post auf CHF 0.90. Die Preiserhöhung fällt damit um die Hälfte tiefer aus, als von der Post beantragt wurde.

Weitere Anpassungen bzw. Harmonisierungen können im Detail der einvernehmlichen Regelung entnommen werden.

Bei allfälligen Änderungen am Grundversorgungsauftrag, wird der Preisüberwacher die Posttarife erneut überprüfen.

Eine Möglichkeit zur mittel- bis langfristigen Stabilisierung der Finanzierung der Grundversorgung ist eine Reduktion des Grundversorgungsauftrags, die mit Kosteneinsparungen einhergehen würde. Politische Diskussionen darüber finden derzeit statt, Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor. Sollte es zu einer solchen Reduktion kommen, wird der Preisüberwacher die Posttarife erneut überprüfen. Der Preisüberwacher hat das Begehren der Post vor dem Hintergrund des aktuellen Grundversorgungsauftrags begutachtet und verhandelt. Im aktuellen Umfeld konnte er keine Notwendigkeit für Preismassnahmen erkennen, die zu Mehreinnahmen führen würden.


Adresse für Rückfragen

Stefan Meierhans, Preisüberwacher, Tel. 058 462 21 02/
Beat Niederhauser, Geschäftsführer, Tel. 058 462 21 03


Herausgeber

Preisüberwachung
http://www.preisueberwacher.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84856.html