Bundesrat legt die Eckwerte einer Schweizer Investitionskontrolle fest

Bern, 25.08.2021 - Der Bundesrat hat am 25. August 2021 die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen bestimmt. Die Vernehmlassungsvorlage dazu wird voraussichtlich Ende März 2022 vorliegen. Mit der Vorlage soll die Motion Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» (18.3021) umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich bisher gegen die Einführung einer Investitionskontrolle ausgesprochen: Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

Die offene Politik gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Diese Politik sichert den schweizerischen Unternehmen einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Wie im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» vom 13. Februar 2019 in Erfüllung der Postulate Bischof (18.3376) und Stöckli (18.3233) dargelegt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionskontrolle ungünstig ist und das bestehende Regelwerk ausreicht.

Aus diesen Gründen achtet der Bundesrat bei der Einführung einer Investitionskontrolle darauf, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen sowie die Attraktivität als Investitionsstandort gewahrt bleiben. Ebenfalls wird darauf geachtet, dass die Investitionskontrolle mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist.

Mögliche Gefährdungen oder Bedrohungen

Mit der Investitionskontrolle sollen mögliche Gefährdungen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aufgrund von Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren abgewendet werden können. Zusätzlich sollen auch wesentliche Wettbewerbsverzerrungen bei Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren verhindert werden können.

Für den Bundesrat stehen namentlich die folgenden Gefährdungen oder Bedrohungen im Zentrum:

  • Ausfall eines Unternehmens, das eine nicht verzichtbare Leistung erbringt, die nicht innerhalb einer kurzen Frist ersetzt werden kann.
  • Kritische Abhängigkeit der Schweizer Armee von Lieferanten von tragenden Rüstungskomponenten.
  • Kritische Abhängigkeit von staatlichen Behörden von Lieferanten von zentralen sicherheitsrelevanten IT-Systemen.
  • Kritische Abhängigkeit internationaler Raumfahrtinfrastrukturen, an denen sich die Schweiz beteiligt, von Lieferanten von tragenden Komponenten für solche Infrastrukturen.
  • Zugriff eines böswilligen Akteurs auf eine grosse Menge an besonders schützenswerten Personendaten.
  • Wesentliche Wettbewerbsverzerrungen bei Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren.

Staatliche oder staatsnahe Investoren

Die hauptsächlichen Gefährdungen dürften von Investoren mit einer staatlichen Nähe ausgehen. Entsprechend sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen gemeldet und genehmigt werden müssen. Für private ausländische Investoren soll definiert werden, für welche Bereiche bei Übernahmen eine Melde- und Genehmigungspflicht bestehen soll.

Meldepflichtig sollen Investitionen sein, die zu einer Übernahme der Kontrolle eines inländischen Unternehmens führen. Für die Definition eines inländischen Unternehmens sollen in der Vernehmlassungsvorlage Varianten zur Diskussion gestellt werden. Diese unterscheiden sich darin, ob eine inländische Tochterfirma einer ausländischen Unternehmensgruppe als inländisches Zielunternehmen gelten soll oder nicht.

Zweistufiges Prüfverfahren durch das SECO

Die Prüfung soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. In einer ersten Stufe, die von kurzer Dauer sein soll, wird geprüft, ob ein vertieftes Genehmigungsverfahren notwendig ist. Bestehen keine Bedenken, dass die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet oder zu wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen führt, wird kein vertieftes Genehmigungsverfahren eingeleitet und die Übernahme kann vollzogen werden.

Für die Durchführung der Investitionskontrolle sowie die Koordination mit den anderen Ämtern soll das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verantwortlich sein. Besteht bei einem vertieften Genehmigungsverfahren Uneinigkeit zwischen den involvierten Ämtern oder Einigkeit, dass die Übernahme nicht genehmigt werden soll, befindet der Bundesrat über eine Genehmigung.

Die Vorlage soll ausserdem eine Regelung enthalten, die Kooperationen sowie gegenseitige Ausnahmen von der Investitionskontrolle mit anderen Staaten ermöglicht. Die Investitionskontrolle soll in einem neuen und eigenständigen Bundesgesetz geregelt werden.


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