Coronavirus: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Schuldenabbau
Bern, 25.08.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 die Vernehmlassung zum Abbau der coronabedingten Verschuldung eröffnet. Wie bereits am 30. Juni 2021 kommuniziert, schlägt er zwei Varianten zum Schuldenabbau vor. Beide Varianten sind aus heutiger Perspektive ohne Sparprogramme umsetzbar. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2021.
Der Bundesrat hat im Juni 2021 beschlossen, zwei Varianten zum Abbau der Verschuldung vorzuschlagen. Zurzeit geht der Bundesrat davon aus, dass sich der Fehlbetrag im ausserordentlichen Haushalt Ende 2022 auf rund 25 Milliarden belaufen dürfte. Die erste Variante sieht einen mittelfristigen Abbau durch zukünftige Finanzierungsüberschüsse vor. Die zweite Variante enthält die Option, nur die Hälfte der Schulden abzubauen. Beide Varianten sind aus heutiger Perspektive ohne Sparprogramme umsetzbar. Ebenfalls zum Schuldenabbau tragen die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der Vorlage.
Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2021. Die Ergebnisse der Vernehmlassung fliessen in die Botschaft an das Parlament ein. Anfang 2022, wenn mehr Klarheit über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt besteht, wird der Bundesrat entscheiden, welche Variante er dem Parlament vorschlagen wird. Die Botschaft wird er voraussichtlich im Frühjahr 2022 verabschieden. Das Parlament berät die Vorlage im Anschluss daran. Die Änderung könnte damit zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten.
Adresse für Rückfragen
Kommunikation
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Tel. +41 58 462 60 33, info@gs-efd.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidg. Finanzverwaltung
http://www.efv.admin.ch