Mindestgrenzschutz für Zucker wird verlängert
Bern, 25.8.2021 - Auf Ersuchen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat der Bundesrat am 25. August 2021 den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 kg bis Ende Jahr verlängert. Damit gelten unveränderte Grenzschutzmassnahmen, bis das Parlament in der Herbstsession 2021 die Entscheide zur parlamentarischen Initiative 15.479 gefällt haben wird.