Agglomerationsprogramme: mehr Flexibilität beim Festlegen des Perimeters

Bern, 25.08.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 Änderungen an der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) in Kraft gesetzt. Damit setzt er die von den eidgenössischen Räten gewünschten Anpassungen um, mit denen die beitragsberechtigen Gemeinden im Rahmen der Agglomerationsprogramme flexibler bestimmt werden können.

Zugleich mit der Anpassung der MinVV hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) nachgeführt. Die Anpassungen an beiden Verordnungen gehen zurück auf eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats vom 20. Februar 2020 (Mo. 20.3008). Bei der Festlegung der beitragsberechtigten Gemeinden für die Agglomerationsprogramme kann der Bund damit neu verstärkt auch raumplanerische Aspekte berücksichtigen. Bislang waren in erster Linie statistische Kriterien dafür ausschlaggebend, ob Gemeinden berechtigt waren, sich um Beiträge des Bundes zu bewerben. Mit den Anpassungen trägt der Bund dem Bedürfnis der Agglomerationen und Kantone Rechnung, den Agglomerationsperimeter flexibler zu bestimmen.


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