Asylstatistik Juli 2021

Bern-Wabern, 19.08.2021 - Im Juli 2021 wurden in der Schweiz 1372 Asylgesuche eingereicht, 2 mehr als im Vormonat (+0,1 %). Gegenüber Juli 2020 ist die Zahl der Asylgesuche um 317 gestiegen und liegt im Bereich der Werte vor der Pandemie.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Juli ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 288 Gesuchen (14 mehr als im Juni), die Türkei (278 Gesuche; +72), Eritrea (149 Gesuche; −58), Algerien (92 Gesuche; +5) und Syrien (88 Gesuche; −1).

Von den 1372 im Juli gestellten Gesuchen waren 1000 Primärgesuche (Juni 2021: 926 Primärgesuche). Die sechs wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juli 2021 waren: Afghanistan (265, +8), Türkei (192, +38), Algerien (91, +7) sowie Marokko (48, −7), Syrien (45, +3) und Somalia (45, +15). Personen, welche ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburten, Familiennachzüge oder Mehrfachgesuche).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Juli 2021 insgesamt 1182 Asylgesuche: Es wurden 243 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 179 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 408 Personen erhielten Asyl und 274 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 271 auf 3207 zu.

Im Juli haben 197 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 406 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 107 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 236 Personen ersucht und 92 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Resettlement-Programm

Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im Juli 2021 65 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des vorhergehenden Programms aufgenommen werden konnten.


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