Coronavirus: Bundesrat verabschiedet ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2021

Bern, 18.08.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament neue Ausgaben im Umfang von 411 Millionen Franken, davon 164 Millionen Franken zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Mit 233 Millionen Franken entfällt der grösste Betrag auf eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Damit werden einerseits coronabedingte Verluste im Betrieb ausgeglichen (102 Mio.). Andrerseits konnten verschiedene Ausbauvorhaben früher als erwartet realisiert werden, was 2021 zu einem Mehrbedarf führt (125 Mio.).

Zur Finanzierung der Corona-Ausgaben muss sich der Bund auf dem Geld- und Kapitalmarkt zusätzlich verschulden. Da die kurzfristigen Schulden weniger stark zunehmen als im Budget angenommen, fallen auch weniger Erträge aus Negativzinsen an. Der Kredit für die Passivzinsen muss daher um 85 Millionen Franken aufgestockt werden.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen insgesamt 164 Millionen Franken. Neben den 102 Millionen Franken für den BIF fallen insbesondere beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) Mehrausgaben infolge der Pandemie an.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, wurden bisher - einschliesslich der Nachtragskredite für das Jahr 2021 - Ausgaben von insgesamt 24,5 Milliarden Franken beschlossen. Gemäss der ersten Hochrechnung 2021 zeichnet sich jedoch ab, dass die Ausgaben nicht in allen Bereichen ausgeschöpft werden. Die Corona-Ausgaben werden bis Ende Jahr auf rund 18,7 Milliarden Franken geschätzt, wovon 16,4 Milliarden Franken ausserordentliche Ausgaben sind.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.


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