Nachhaltiges Palmöl aus Indonesien: Der Bundesrat verabschiedet Verordnung

Bern, 18.08.2021 - Der Bundesrat hat am 18. August 2021 den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung und die entsprechend angepasste Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz verabschiedet. Die Verordnung wird gleichzeitig mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Kraft treten.

Am 7. März 2021 hatte die Stimmbevölkerung anlässlich eines Referendums den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) und Indonesien angenommen. Das CEPA hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den moderaten Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Um die Umsetzung dieser Anforderung sicherzustellen, hatte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung erarbeitet.

Nachweis für Nachhaltigkeit zwingend

Diese sieht vor, dass Importeure, welche präferenziell Palmöl aus Indonesien importieren wollen, einen Nachweis erbringen müssen, der die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen aus dem CEPA belegt. Als Nachweis sind vier etablierte Zertifizierungssysteme zugelassen, die im Rahmen einer vergleichenden Studie als die besten auf dem Markt verfügbaren Zertifizierungssysteme identifiziert wurden.

Ein Importeur, welcher gemäss einem dieser Systeme zertifiziert ist, kann beim SECO ein Gesuch um Präferenzberechtigung einreichen. Bei Genehmigung dieses Gesuchs erhält er die Möglichkeit, präferenziell Palmöl aus Indonesien zu importieren. Der Importeur verpflichtet sich bei der Zollanmeldung, dass seine Ware bei jeder Sendung durch das jeweilige Zertifizierungssystem zertifiziert ist. Die Zollbehörden werden den Besitz einer gültigen Präferenzberechtigung bei jeder Einfuhr automatisiert überprüfen sowie die tatsächliche Zertifizierung im Rahmen von Stichproben.

Vernehmlassung: Mechanismus mit grundsätzlicher Zustimmung

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 57 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf ein. Keine der Stellungnahmen lehnte den Verordnungsentwurf oder den zugrundeliegenden Mechanismus grundsätzlich ab. Der Bundesrat hat die Änderungsvorschläge wo nötig und möglich berücksichtigt und den Verordnungsentwurf entsprechend angepasst. Die Verordnung wird gleichzeitig mit dem CEPA in Kraft treten, was voraussichtlich in den nächsten Monaten der Fall sein wird.


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