Gute Arbeitsbedingungen religiöser Betreuungspersonen als Beitrag gegen Radikalisierung

Bern, 18.08.2021 - Gemässigte Imame und andere religiöse Betreuungspersonen können einen wichtigen Beitrag zur Integration und damit zur Prävention gegen Radikalisierung leisten. Fehlende berufliche Perspektiven hemmen aber die Professionalisierung und die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten. Eine staatliche Imam-Ausbildung erachtet der Bundesrat allerdings nicht als zweckmässig. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 verabschiedet hat.

Mit dem Postulat 16.3314 "Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen" beauftragte das Parlament den Bundesrat aufzuzeigen, ob und mit welchen Ausbildungsvorgaben für Imame "islamistische Missionierung" verhindert und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame genutzt werden kann, insbesondere im Umgang mit Jugendlichen. Der Bericht des Bundesrats weitet den Fokus auch auf andere religiöse Betreuungspersonen wie Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Seelsorgende, Frauen- oder Jugendgruppenleitende sowie Gemeindemitglieder mit speziellen Aufgaben aus. Die Erkenntnisse beschränken sich nicht nur auf den Islam, viele davon betreffen auch andere Religionsgemeinschaften.

Staatliche Imam-Ausbildung verstösst gegen die religiöse Neutralität des Staates

Die Bundesverfassung verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität. Diese verbietet ihm, spezifisch auf eine Religion ausgerichtete Massnahmen zu ergreifen oder innerhalb einer Religionsgemeinschaft Ausbildungsvoraussetzungen festzulegen. Ein Rechtsvergleich von acht westeuropäischen Ländern hat zudem ergeben, dass sich eine staatliche Imam-Ausbildung in keinem der untersuchten Länder etablieren konnte. Nach Ansicht des Bundesrats ist eine staatliche Imam-Ausbildung daher kein zweckmässiger Ansatz, um dem Problem extremistischer Prediger und der von ihnen ausgehenden Radikalisierung zu begegnen.

Professionalisierung von religiösen Betreuungspersonen unterstützen

Gemässigte religiöse Betreuungspersonen können integrativ wirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Radikalismus leisten, wie eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt. Dieses integrative Potenzial kann man unter anderem durch den Einbezug von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften in öffentliche Institutionen wie der Armee, Spitälern, Einrichtungen des Justizvollzugs oder Asylunterkünften nutzen. Hier lassen sich auch Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen vorgeben und durchsetzen. Gute Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven fördern zudem die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Weiterbildungen, was ebenfalls zur Professionalisierung von Imamen und anderen religiösen Betreuungspersonen beitragen würde. In der Armee wird der Bund schon bald Betreuungspersonen verschiedener Religionsgemeinschaften in die Seelsorge einbeziehen. Der Bundesrat prüft nun, ob diese Praxis auch in den Bundesasylzentren flächendeckend eingeführt werden kann.

Der Bericht deckt nicht alle Aspekte ab, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Imamen in der Schweiz stellen. Darum empfahl der Bundesrat das vom Ständerat am 16. Juni 2021 überwiesene Postulat 21.3451 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats "Imame in der Schweiz" zur Annahme. Damit wurde der Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, wie Personen, die anlässlich von religiösen Reden extremistisches Gedankengut verbreiten, besser kontrolliert werden können.


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