Neues Abkommen mit Frankreich über den Handel mit Edelmetall- und Mehrmetallwaren

Bern, 16.08.2021 - Am 1. September 2021 tritt das neue Abkommen mit Frankreich über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Stempel auf Edelmetall- und Mehrmetallwaren in Kraft. Damit kann die Uhren- und Schmuckbranche im Handel mit Frankreich künftig von einfacheren Verfahren profitieren und Zeit und Kosten sparen.

Das Ziel der Vereinbarung mit Frankreich ist es, den gegenseitigen Handel mit Edelmetall- und Mehrmetallwaren zu erleichtern. Gleichzeitig sollen die Bestimmungen des fairen Handels und der Konsumentenschutz gewährleistet sein. Beide Vertragsstaaten verpflichten sich, die Einfuhr von Gegenständen ohne weitere Kontrolle und Stempelung zuzulassen, wenn diese durch die Kontrollbehörde des Herstellungslandes geprüft und mit dem nationalen amtlichen Stempel versehen worden sind.

Das neue Abkommen mit Frankreich ersetzt das alte Abkommen von 1987. Es umfasst auch die sogenannten Mehrmetallwaren, also Gegenstände, bei denen Edelmetalle mit unedlen Metallen kombiniert sind. Die Mehrmetallwaren haben in den letzten Jahren im grenzüberschreitenden Handel mit Frankreich stetig an Wichtigkeit zugenommen. Sie waren jedoch vom alten Abkommen nicht abgedeckt, da dieses nur Waren umfasst, die vollständig aus Gold, Silber oder Platin gefertigt sind. Ab 1. September 2021 werden die Mehrmetallwaren von den gleichen Handelserleichterungen profitieren wie die Edelmetallwaren.

Das Abkommen wurde am 19. Juni 2018 unterzeichnet. Nach beidseitigem Abschluss der notwendigen internen Verfahren wird das Abkommen nun am 1. September 2021 in Kraft treten.


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