Bundesrat will die Hochschule für Sport Magglingen akkreditieren lassen

Bern, 11.08.2021 - Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM ist fester Bestandteil der «Magglinger Dachlösung», welche die wichtigsten Elemente der Sportförderung des Bundes unter einem Dach vereinigt. Gleichzeitig ist die EHSM Teil des Schweizer Hochschulraums und muss sich gemäss Hochschulförderungsgesetz akkreditieren lassen. Mit der Akkreditierung soll die Qualitätssicherung nach nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam gesichert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die hierfür notwendigen rechtlichen Anpassungen in der Sportförderungsverordnung gutgeheissen und auf den 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.

Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM ist ein Sonderfall in der Schweizerischen Hochschullandschaft. Sie ist die einzige Hochschule, die auch Teil der zentralen Bundesverwaltung ist. Unter dem Dach des Bundesamts für Sport BASPO in Magglingen vereinigen sich die Sportpolitik, die Sportförderung, die Infrastrukturen des Sportzentrums sowie die EHSM mit ihrer praxisorientierten Lehre, Forschung und Dienstleistungen.

Anpassungen bei der Zulassung zum Bachelorstudium

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) muss sich die EHSM wie alle anderen Hochschulen bis Ende 2022 beim schweizerischen Akkreditierungsrat akkreditieren lassen und ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem einführen. Mit der Akkreditierung soll die Qualitätssicherung nach nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam gesichert sowie eine grössere nationale und internationale Sichtbarkeit verschafft werden. Das bedeutet im Fall der EHSM etwa die rechtliche Verankerung eines Beirats und einer Mitwirkungsorganisation für Mitarbeitende. Auch im Bereich der Lehre sollen diverse Aspekte den hochschulrechtlichen Grundlagen angeglichen werden, beispielsweise bei der Zulassung zur ersten Studienstufe (Bachelorstudium): Neu werden Gymnasiastinnen und Gymnasiasten direkt zur Eignungsabklärung zugelassen sein; bisher war ein Jahr Berufserfahrung notwendig.

Die Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern wird neu separat, auf Stufe Sportförderungsverordnung, geregelt, weil dieses Angebot im Bereich der Berufsbildung und nicht der Hochschulbildung anzusiedeln ist. Zudem soll die Tätigkeit der Trainerbildung generell breiter abgestützt und die Ausrichtung auf die Leistungssportförderung betont werden.

Akkreditierung für Herbst 2022 geplant

Ein Teil der Massnahmen bedingt eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen der EHSM. Auf Stufe Bundesrat betrifft dies die Sportförderungsverordnung – sie setzt unter anderem die Leitlinien für den Beirat und die Mitwirkungsorganisation – sowie die Gebührenverordnung des BASPO. Der Bundesrat hat die notwendige Änderung der Verordnungen gutgeheissen und per 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt. Die Akkreditierung der EHSM ist auf Herbst 2022 geplant.


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