Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung

Bern, 11.08.2021 - Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, können künftig zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn der Wegweisungsvollzug sonst nicht möglich ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verabschiedet.

Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte vom 23. Juni bis zum 7. Juli 2021. Praktisch alle Kantone, die Konferenz der Kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und ein Teil der politischen Parteien begrüssen die Gesetzesänderung und erachten diese als wichtig und notwendig. Das UNHCR begrüsst grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf für die Durchführung von Covid-19-Tests eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Ein Teil der politischen Parteien sowie die anderen Vernehmlassungsteilnehmenden - darunter die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter, NGOs und Hilfswerke - lehnen sie ab. Aufgrund der Vernehmlassung ist neu unter anderem vorgesehen, dass die Tests generell durch spezifisch geschultes medizinisches Personal und bei Minderjährigen unter 15 Jahren keine Covid-19-Tests gegen deren Willen durchgeführt werden.

Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die Änderung des AIG für dringlich zu erklären und sofort in Kraft zu setzen. Wird die neue Regelung angenommen, bleibt sie bis am 31. Dezember 2022 gültig. Für die Anordnung und Durchführung der Tests sind die Kantone zuständig.

Zahlreiche Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Auch viele Fluggesellschaften akzeptieren nur negativ getestete Passagiere. Es kommt aber immer häufiger vor, dass Ausreisepflichtige den bisher nicht obligatorischen Test verweigern, um den Wegweisungsvollzug zu verhindern. Dadurch entstehen erhebliche Mehrausgaben im Bereich der Nothilfe und der Administrativhaft. Vor diesem Hintergrund ist rasches Handeln angezeigt, um die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der schweizerischen Asylpolitik zu gewährleisten.


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