Bundesrat erteilt Mandat für die internationale Biodiversitätskonferenz

Bern, 11.08.2021 - Der Bundesrat hat am 11. August 2021 das Mandat der Schweizer Delegation für die Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention und der Protokolle von Nagoya und Cartagena verabschiedet. Im Zentrum des Treffens, das Mitte Oktober beginnt, steht die Verabschiedung eines neuen globalen Zielrahmens für die biologische Vielfalt. Damit verpflichten sich die Staaten, dem Verlust an biologischer Vielfalt bis 2030 durch konkrete Massnahmen entgegenzuwirken. Der Zielrahmen soll den aktuellen strategischen Plan für die Biodiversität 2011 bis 2020 ablösen. Eines der neuen Ziele sieht vor, dass bis 2030 weltweit insgesamt 30% der Flächen für die Biodiversität gesichert werden sollen («30 by 30»). Bundesrätin Simonetta Sommaruga wird die Schweiz virtuell am Ministersegment im Oktober 2021 vertreten.

Die Biodiversität ist in einem schlechten Zustand und nimmt seit Jahrzehnten weltweit ab. Gemäss dem Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind aktuell eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Dem will das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) entgegenwirken. Nach einer ersten Verschiebung aufgrund der Covid-Pandemie wird nun am 11. Oktober in Kunming (China) die 15. CBD Vertragsparteienkonferenz formell eröffnet. Covid-bedingt werden die ausländischen Delegationen virtuell am Anlass teilnehmen. Bundesrätin Sommaruga wird die Schweiz am Ministersegment vertreten. Die Konferenz wird zweigeteilt und Ende April 2022 physisch weitergeführt werden, um die inhaltlichen Beschlüsse zu verhandeln.

Wichtigstes Thema der 15. Vertragsparteienkonferenz ist die Verabschiedung eines neuen globalen Zielrahmens für die Zeit nach 2020. Dieser soll den 2010 in Nagoya beschlossenen strategischen Plan für Biodiversität und die darin enthaltenen Aichi-Ziele ablösen. Die Schweizer Delegation wird sich – gemäss dem Mandat des Bundesrates – für ambitionierte, messbare und prägnante Ziele einsetzen. Eines davon soll festlegen, dass bis 2030 weltweit insgesamt 30% der Landesflächen für die Biodiversität gesichert werden sollen («30 by 30»). Dazu braucht es nebst der Bestimmung von Schutzgebieten zusätzliche Massnahmen: die Revitalisierung von Flüssen, die Erhaltung und Förderung von wertvollen Gebieten für die Biodiversität sowie die Erhaltung und Schaffung von Gebieten, die der Vernetzung der Lebensräume von Wildtieren dienen.

Diskutiert werden an der Konferenz zudem Massnahmen zur Reduktion von Pestiziden und Plastikmüll sowie zur Förderung eines nachhaltigen Konsum- und Produktionsverhaltens.

Für mehr Transparenz und Zusammenarbeit

Die Biodiversität kann nicht allein mit Naturschutzmassnahmen erhalten werden. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweiz für eine Stärkung der Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren. Sie unterstützt Bestrebungen, wonach bei Entscheidungen in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Biodiversität transparent dargelegt und berücksichtigt werden. Deshalb soll neu ein Monitoring-Mechanismus verabschiedet werden. Dieser soll es erlauben, den Erfolg der Massnahmen abzuschätzen und daraus Lehren zu ziehen. Die Vertragsparteien sollen regelmässig anhand verbindlicher Leitindikatoren über die Umsetzung berichten.

Schliesslich wird im Rahmen des Nagoya-Protokolls über Bestimmungen diskutiert, die den Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung von genetischen Ressourcen und den Umgang mit digitalen Gensequenzinformationen betreffen.

Die Schweizer Delegation wird geleitet von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat hat am 11. August 2021 das entsprechende Mandat genehmigt.

Die Biodiversitätskonvention und ihre Protokolle

Die Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD) ist ein Abkommen, das 1992 anlässlich der Rio-Umweltkonferenz angenommen wurde. Mittlerweile haben 195 Staaten und die Europäische Union die Konvention ratifiziert (die Schweiz im September 1994). Es ist das erste globale Abkommen, das den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt umfassend behandelt. Die Konvention ist ein Rahmenabkommen, das Strategien und Ziele formuliert. Bei der Umsetzung gibt es den Vertragsparteien einen Spielraum, aufgrund der nationalen Voraussetzungen konkrete Massnahmen vorzusehen. Der Bundesrat hat auf dieser Grundlage eine nationale Strategie und einen Aktionsplan Biodiversität verabschiedet.

Das Protokoll von Cartagena (benannt nach den zuletzt erfolgten Verhandlungen im kolumbianischen Cartagena) befasst sich mit der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Ausfuhr von gentechnisch veränderten lebenden Organismen. Die Schweiz hat das Protokoll ratifiziert und 2005 durch die Cartagena-Verordnung in Kraft gesetzt.

Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Aufteilung der finanziellen, technologischen und wissenschaftlichen Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Das Abkommen wurde im Oktober 2010 im japanischen Nagoya ausgearbeitet und findet in der Schweiz nach der entsprechenden Gesetzesänderung seit Oktober 2014 Anwendung.


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