Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 22.11.2006 - Der Bundesrat hat die Botschaft "Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es gilt, den auf längere Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge soll daher auf 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft stützt sich – wie schon die Vernehmlassungsvorlage – auf die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge ab. Sie enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Der Mindestumwandlungssatz soll in vier Schritten ab 1. Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4% per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% per 1. Januar 2014 vor.
  • Das in der Verfassung vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten BVG-Lohns – kann auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, im Gesetz flankierende Massnahmen vorzuschreiben. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen jedoch frei gestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen und zu finanzieren. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich.
  • Ein Bericht des Bundesrates ans Parlament im 5-Jahresrhythmus soll es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes in den Folgejahren zu entscheiden. Der Bericht wird sich insbesondere mit der Entwicklung der wichtigsten Parameter des Umwandlungssatzes befassen, nämlich mit dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung. Er wird auch Angaben über die Einhaltung des Leistungsziels enthalten. Der erste Bericht ist für 2009 geplant.
  • Das ordentliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge soll künftig automatisch an jenes in der AHV angepasst werden.

Die Gesetzesänderungen sollen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten


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