Coronavirus: weitere Verlängerung der Massnahmen zugunsten der Printmedien

Bern, 30.06.2021 - Die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden bis Ende Jahr verlängert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 entschieden. Gleichzeitig unterstützt der Bundesrat das jüngst durch das Parlament beschlossene Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Damit werden die strukturellen Schwierigkeiten der Medienbranche angegangen.

Die Verlängerung der im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Unterstützungsmassnahmen für die förderberechtigten Printmedien (Covid‑19‑Verordnung Printmedien) hilft den betroffenen abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, den Corona bedingten Ausfall der Werbeeinnahmen teilweise auszugleichen. Während die Werbeeinnahmen im Zeitraum von 2014 bis 2019 jährlich um durchschnittlich 7% zurückgingen, brachen sie 2020 um durchschnittlich 12% ein. Die Coronakrise hat den seit mehreren Jahren anhaltenden Strukturwandel im Mediensektor deutlich beschleunigt.

Die Zeitungen verlieren kontinuierlich Werbe- und Abonnementseinnahmen. Die verstärkte Nutzung der digitalen Medienangebote lässt sich heute noch nicht entsprechend monetarisieren. Die Werbeeinnahmen wandern zwar vom Print ins Netz, aber davon profitieren nicht die einheimischen digitalen Medien, sondern die ausländischen Tech-Giganten und Plattformen.

Die Herausgeberinnen und Herausgeber haben bis Ende Jahr die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen. Die Bedingungen für eine Unterstützung bleiben streng. Es dürfen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden geleistet werden. Die im Budget 2021 vorgesehenen 17.5 Millionen Franken reichen für die Verlängerung der Massnahmen bis Ende Jahr. Von Januar bis April 2021 wurden davon 5.7 Millionen Franken an die Verlage ausbezahlt.

Im Rahmen der Übergangsmassnahmen werden zum einen die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Beiträge werden nur geleistet, wenn sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten. Diese Massnahmen werden ergänzend zur indirekten Presseförderung geleistet, mit welcher die Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage von weniger als 40'000 Exemplaren jährlich mit 30 Millionen unterstützt wird.

Die Verlängerung der Geltungsdauer tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Die Covid-19-Verordnung elektronische Medien wurde schon im November 2020 bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Damit kann den beiden Motionen 20.3145 und 20.3154, die Überbrückungsmassnahmen bis zum Inkrafttreten des Massnahmenpakets zugunsten der Medien (20.038) gefordert hatten, entsprochen werden. Das Parlament hat am 18. Juni 2021 das Massnahmenpaket zugunsten der Medien angenommen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung ebenfalls für das Massnahmenpaket ausgesprochen. Die Vorlage beinhaltet den Ausbau der indirekten Presseförderung, die Unterstützung von Online-Medien und weitere Förderinstrumente, welche den elektronischen Medien insgesamt zugutekommen. Damit werden die strukturellen Schwierigkeiten der Branche angegangen.


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