Coronavirus: Bundesrat unterstützt Skyguide mit einem Darlehen

Bern, 30.06.2021 - Die Covid-19-Pandemie hat die Flugbewegungen massiv eingeschränkt. Deshalb sind die Gebührenerträge der Flugsicherung Skyguide stark zurückgegangen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die finanzielle Stabilisierung von Skyguide im Jahr 2021 konkretisiert und für 2022 zusätzliche Mittel gesprochen, um einen Liquiditätsengpass zu verhindern. Insgesamt setzt der Bund damit 500 Millionen ein, bis zu 350 Millionen davon sollten nach heutiger Einschätzung zurückfliessen. Die Kapitalisierung ist an Auflagen gebunden.

Skyguide überwacht den Schweizer Luftraum im zivilen sowie militärischen Bereich und befindet sich im Eigentum des Bundes. Das Unternehmen finanziert sich hauptsächlich über Gebühren für An- und Abflüge sowie für Überflüge durch den schweizerischen Luftraum. Wegen der Covid-19-Pandemie brachen der Flugverkehr und damit auch die Erträge von Skyguide stark ein.

Zur finanziellen Stabilisierung der Flugsicherungsgesellschaft hat der Bund im Herbst 2020 ihr Eigenkapital um 150 Millionen Franken aufgestockt. Für 2021 wurden weitere 250 Millionen Franken budgetiert, wobei der konkrete Umfang und die Art des Mitteleinsatzes offengelassen und von der weiteren Entwicklung abhängig gemacht wurden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 nun entschieden, alle für 2021 vorgesehenen Mittel von 250 Millionen Franken in Form eines Darlehens zu geben. Um Kapitaldeckungsprobleme zu vermeiden, ist der Bund bereit, der Skyguide auf dem Darlehen 2021 einen (teilweisen) Rangrücktritt zu gewähren. Mit dem Voranschlag 2022 sollen weitere Mittel im Umfang von 100 Millionen beantragt werden. Der konkrete Bedarf und Einsatz dieser Mittel wird wiederum von den weiteren Entwicklungen abhängig gemacht und erst 2022 festgelegt. Mit diesen Stabilisierungsmassnahmen kann Skyguide kurzfristig einen Liquiditätsengpass verhindern. Langfristig sollte die Kapitalisierung gesichert sein und damit das Darlehen zurückbezahlt werden können.

Gemäss Entscheid der EU-Kommission vom November 2020 dürfen die Flugsicherungen die infolge der Verkehrsrückgänge 2020 und 2021 entstandenen Verluste (bei Skyguide: geschätzte 280 Mio. CHF) den Fluggesellschaften ab 2023 verteilt auf die Folgejahre in Rechnung stellen. Ab 2022 sollte zudem wieder eine volle Kostenverrechnung an die Fluggesellschaften möglich sein. Allerdings müssen dabei Effizienzvorgaben eingehalten werden, d.h. es dürfen laufend weniger Kosten verrechnet werden.

Der Bund hat im letzten Jahr als Bedingung für die finanzielle Unterstützung von Skyguide Sparmassnahmen im Umfang von rund 100 Millionen Franken gefordert. Aufgrund der Effizienzvorgaben der EU zur Abrechnung der Kosten der Flugsicherungen müssen diese Sparvorgaben noch erhöht werden. Skyguide soll dem Bund – unter Wahrung des Sicherheitsniveaus – zusätzliche Sparmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin erwartet der Bundesrat, dass Skyguide zusammen mit den Gewerkschaften bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan erarbeitet, wie das Rentenalter der Fluglotsen zur langfristigen finanziellen Entlastung von Skyguide auf mindestens 60 Jahre erhöht werden kann. Aufgrund der längerfristig angespannten finanziellen Lage des Unternehmens sollen dafür kostengünstige Lösungen gesucht werden.


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