Coronavirus: Zwei Varianten zum Schuldenabbau
Bern, 30.6.2021 - An seinen Sitzungen vom 23. und 30. Juni 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) künftig als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen. Auf der Basis dieses Vorentscheids will er zwei Varianten zum Abbau der ausserordentlichen Schulden infolge der Corona-Pandemie in die Vernehmlassung geben: Einerseits einen mittelfristigen Abbau durch Finanzierungsüberschüsse; andererseits die Option, einen Teil der Corona-Schulden mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre zu verrechnen und den Rest abzubauen. Beide Varianten sind aus heutiger Perspektive ohne Sparprogramme umsetzbar.