Bundesrat will Rahmenbedingungen für PostFinance verbessern

Bern, 30.06.2021 - Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. PostFinance soll es ermöglicht werden, selbstständig Hypotheken und Kredite an Dritte zu vergeben. Der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (und damit indirekt des Bundes) an PostFinance flankiert werden. Zudem soll der Bund dazu ermächtigt werden, eine zeitlich und umfangmässig limitierte Kapitalisierungszusicherung an den Postkonzern abzugeben, um die bestehende Notfallkapitallücke bei PostFinance abzudecken.

PostFinance ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post. Sie nimmt den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich des Zahlungsverkehrs wahr. Gemäss Postorganisationsgesetz (POG) darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in Obligationen und liquiden Mitteln. Im Zuge der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase ist die Ertragskraft von PostFinance stark zurückgegangen und wird ohne Gegenmassnahmen weiter schrumpfen. Der Unternehmenswert ist gesunken und die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten, hat sich vermindert. Die Finanzierung der Grundversorgung wird dadurch erschwert.

Mit dem Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt kann PostFinance wieder eine branchenübliche Rendite erzielen. Um den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität Rechnung zu tragen, sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Privatisierung von PostFinance geschaffen werden. Damit steht der Weg zur Weiterentwicklung von PostFinance in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank offen.

Die Privatisierung von PostFinance bedeutet deren Herauslösung aus dem Postkonzern. Die heute bestehende enge Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen PostFinance und den übrigen Bereichen des Konzerns – insbesondere bei der Erbringung der Grundversorgung – muss für einen solchen Schritt daher angepasst werden. Dies soll im Rahmen einer Revision des Postgesetzes (PG) geschehen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von alt Ständerätin Christine Egerszegi ist daran, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu erarbeiten. Trotz der inhaltlichen Berührungspunkte mit der PG-Revision wird die Änderung des POG aufgrund der sich rasch verschlechternden Ertragslage von PostFinance vorgezogen.

Der Bund steht als indirekter Alleineigentümer in der Pflicht, PostFinance bei der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung zu unterstützen. Als systemrelevante Bank muss PostFinance erhöhte Anforderungen an die Eigenmittelausstattung erfüllen. Aufgrund ihrer verminderten Ertragskraft können Post und PostFinance die von der FINMA geforderten zusätzlichen Eigenmittel nicht vollständig und zeitgerecht aus eigener Kraft bereitstellen. Deshalb sichert die Eidgenossenschaft zu, im Sanierungsverfahren die verbleibende Eigenmittellücke zur Sicherstellung des Weiterbetriebs der systemrelevanten Funktionen von PostFinance (Zahlungsverkehr) zu decken. Diese Zusicherung ist zeitlich und betragsmässig begrenzt und wird von der Post zu marktüblichen Bedingungen abgegolten. Der dazu erforderliche Verpflichtungskredit über 1,7 Milliarden Franken soll von der Bundesversammlung mittels eines einfachen Bundesbeschlusses bewilligt werden.


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