Erdölhandel in Ecuador: Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren
Bern, 30.06.2021 - Das Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft (BA) insbesondere gestützt auf Gerichtsdokumente aus einem von den US-Behörden geführten Strafverfahren eröffnet. Das amerikanische Strafverfahren wird gegen einen ehemaligen Mitarbeiter einer im Rohstoffhandel tätigen und auch in Genf ansässigen Unternehmensgruppe geführt. Ihm werden mutmassliche Bestechung ecuadorianischer Amtsträger und Geldwäscherei vorgeworfen. Durch das Schweizer Strafverfahren soll geklärt werden, ob in diesem Zusammenhang auch Straftaten in der Schweiz begangen worden sind.
Im Strafverfahren der US-Behörden werden mutmassliche Bestechungen gegenüber ecuadorianischen Amtsträgern sowie mutmassliche Geldwäschereihandlungen abgeklärt, welche unter anderem durch den ehemaligen Mitarbeiter und späteren Berater der genannten Unternehmensgruppe begangen worden sein sollen.
Nach Kenntnisnahme der Gerichtsdokumente aus dem US-Strafverfahren und basierend auf ihrem gesetzlichen Auftrag klärt die BA im Rahmen ihres Strafverfahrens ab, ob in diesem Zusammenhang Straftaten zur Bestechung fremder Amtsträger in der Schweiz begangen worden sind. Die BA hat dazu im Juni 2021 ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wegen des Verdachts der Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB).
Für sämtliche potenziell Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erteilt die BA keine weiteren Auskünfte.
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