Coronavirus: Bundesrat stützt ehrenamtliche Jugend+Sport-Strukturen

Bern, 30.06.2021 - Die Massnahmen gegen das Coronavirus wirken sich auch auf das grösste Sportförderprogramm des Bundes, Jugend+Sport, aus. Viele Aktivitäten konnten aufgrund der Pandemie nicht durchgeführt werden und die Ausbildungstätigkeit ist nach wie vor stark eingeschränkt. Damit die ehrenamtlichen Strukturen von J+S nicht nachhaltig geschwächt werden, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die bereits laufenden Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Vereine und der Ehrenamtlichkeit bis Ende 2022 verlängert.

Mit seinem Programm Jugend+Sport (J+S) fördert der Bund Sport und Bewegung für Kinder und Jugendliche, subventioniert Lager, Trainings und Wettkämpfe von Vereinen und bildet J+S-Leiterinnen und -Leiter aus. Auf diese Weise fliessen jährlich über 100 Millionen Franken und viel Fachwissen in die vom Ehrenamt geprägten Schweizer Sportstrukturen.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie führten dazu, dass zahlreiche J+S-Aktivitäten abgesagt und die Ausbildungstätigkeit für Kaderpersonen stark eingeschränkt werden mussten. Um zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Strukturen der Vereine nachhaltig geschwächt werden, hat der Bundesrat bereits im Frühling 2020 zu Beginn der Covid-19-Pandemie beschlossen, diese mit einem J+S-Sonderbeitrag – im Rahmen des bewilligten Kredits – zu unterstützen. Zudem erhielten die Vereine Subventionen, auch wenn wegen der Corona-Massnahmen die Mindestanzahl Trainings nicht erreicht werden können. Ebenso wurden die Anerkennungen von Kaderpersonen verlängert, da die obligatorische Weiterbildung aufgrund der Pandemie nicht fristgerecht möglich war.

Weiterführung bereits bestehender Massnahmen

Diese Massnahmen verlängert der Bundesrat nun in leicht angepasster Form, weil nach wie vor unsicher ist, ab wann der Normalbetrieb im Sport und in der praxisnahen Ausbildung von J+S wieder möglich ist.

Verlängert wird auch die Bestimmung, die gewisse Abweichungen von den sonst geltenden Vorgaben bei den stark praxisorientierten Studiengängen der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM ermöglicht. Dies gewährt der EHSM weiterhin die nötige Flexibilität im Umgang mit der aktuellen Krise und stellt somit den Betrieb der Hochschule sicher.

Kein finanzieller Mehraufwand

Die für die Verlängerungen erforderliche Änderung der Sportförderungsverordnung tritt auf 1. Januar 2022 in Kraft. Die Verordnungsanpassung bezüglich den Sonderbeiträgen wird hingegen budgetbedingt bereits auf den 1. August 2021 vorgezogen. Die Sonderbeiträge werden im Rahmen des bereits bewilligten Budgets gesprochen. Einen finanziellen Mehraufwand gibt es somit nicht. Die Massnahmen sind auf Ende 2022 befristet.


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