NKVF kontrolliert Einrichtungen des Freiheitsentzugs auch während der Pandemie

Bern, 29.06.2021 - In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre wichtigsten Erkenntnisse aus den Besuchen im Jahr 2020 in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor. Der Fokus lag auf der psychiatrischen Versorgung, der Gesundheitsversorgung von Frauen im Freiheitsentzug, der Situation von Verwahrten und von asylsuchenden Menschen in den Bundesasylzentren. Die Kommission überprüfte trotz Pandemie Justizvollzugsanstalten und Asylunterkünfte.

Im letzten Jahr kontrollierte die Kommission während 19 Besuchen Einrichtungen, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Sie formulierte Empfehlungen an die zuständigen Behörden, die dazu Stellung nahmen.

Die Kommission konzentrierte sich dabei auf drei Schwerpunkte: Bei der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug nahm die NKVF die Gesundheitsversorgung für Frauen und die psychiatrische Grundversorgung genauer unter die Lupe. Die Kommission verschaffte sich zudem einen Überblick über die Situation von Menschen im Verwahrungsvollzug und führte Besuche in den Bundesasylzentren durch.

Die NKVF begleitete und beobachtete im Jahr 2020 19 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 sowie 25 Zuführungen von Rückzuführenden an den Flughafen aus 14 Kantonen. Weiter beobachte sie bis zum Flughafen 17 polizeilich begleitete Rückführungen der Vollzugstufen 2 und 3.

Um Risiken einer COVID-19 Ansteckung oder Übertragung während den Besuchen zu minimieren, erstellte die Kommission ihr eigenes Schutzkonzept. Die Kommission konnte alle Besuche wie geplant durchführen.


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Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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