Vorübergehende Erhöhung des Teilzollkontingents für Kartoffeln um 5000 Tonnen

Bern, 24.06.2021 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat beschlossen, das Teilzollkontingent für Speisekartoffeln, wie von Swisspatat gefordert, um 5000 Tonnen zu erhöhen. Die ungünstige Witterung im Frühling und die Zunahme des Hauskonsums haben zu einem Rückgang der Lagerbestände geführt. Die vorübergehende Erhöhung des Kontingents gilt vom 1. bis 31. Juli 2021.

Auf Antrag von Swisspatat, der Branchenorganisation der Schweizerischen Kartoffelwirtschaft, hat das BLW die Einfuhr von zusätzlichen 5000 Tonnen Speisekartoffeln innerhalb des Zollkontingents ab dem 1. Juli 2021 genehmigt. Diese Erhöhung ist zeitlich befristet und gilt bis zum 31. Juli 2021.

Die Kartoffelbranche hat, wie in ihrem Antrag erläutert, mit mehreren Schwierigkeiten zu kämpfen. Die schlechten Wetterbedingungen im April und Mai werden die Ernte um zwei bis drei Wochen verzögern. Weil die Nachfrage der Haushalte nach Speisekartoffeln aufgrund der Restaurantschliessungen höher war als sonst, wurden mehr Kartoffeln verkauft als in den Vorjahren. Ende April lag der Kartoffelabsatz folglich 30 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Wegen des heissen Sommers 2020 war zudem die physiologische Alterung der Knollen bei ihrer Einlagerung im Herbst bereits weiter fortgeschritten, was ihre Haltbarkeit reduzierte.

Aus all diesen Gründen hat das BLW beschlossen, dem Antrag von Swisspatat zu entsprechen und das Teilzollkontingent für Speisekartoffeln um 5000 Tonnen zu erhöhen.


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