Mietrecht: Runder Tisch mit Bundespräsident Guy Parmelin

Grenchen, 21.06.2021 - Wie steht es um das Schweizer Mietrecht? Wo besteht Handlungsbedarf? Solche Fragen standen im Fokus eines Runden Tisches zum Mietrecht, der am 21. Juni 2021 unter der Leitung von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern stattfand. Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden sowie weitere Fachpersonen diskutierten auf der Grundlage einer neuen Studie zum Mietrecht.

Am 21. Juni 2021 fand unter der Leitung von Bundespräsident Guy Parmelin ein Runder Tisch statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden sowie Fachpersonen die Situation im Schweizer Mietrecht diskutierten. Der Runde Tisch ist Teil eines Diskussionsprozesses, der ein konstruktives und ergebnisoffenes Gespräch unter den relevanten Akteuren in Gang bringen soll. Der Diskussionsprozess zum Mietrecht soll aufzeigen, wo allenfalls Anpassungen an neue gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Entwicklungen angezeigt sind. Dabei soll die Ausgewogenheit des bisherigen Mietrechts beibehalten werden.

Als Gesprächsgrundlage des Runden Tisches diente eine Studie des Forschungsinstituts gfs.bern zur Einschätzung des Status quo und des Revisionsbedarfs im Mietrecht. Dafür wurden sowohl die organisierten Akteure als auch die Bevölkerung und ausgewählte Fachpersonen befragt. Gemäss Studie besteht eine grundsätzliche Zufriedenheit mit dem aktuellen Mietrecht. Gleichzeitig sieht die Mehrheit der Befragten einen Bedarf für Anpassungen. Inhaltlich stehen dabei die Regeln zur Mietzinsgestaltung im Vordergrund.

In einem nächsten Schritt gilt es die Ergebnisse des Runden Tisches zu analysieren, bevor der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

Das Mietrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im Schweizer Staatswesen. Die meisten Menschen sind früher oder später in irgendeiner Form davon betroffen. Das Mietrecht ist hierzulande stark von Gedanken der Missbrauchsbekämpfung und des sozialen Schutzes geprägt (vgl. Art. 109 BV). Es erlebte in den letzten Jahrzehnten verschiedene Revisionsversuche und kontroverse Diskussionen. Dennoch haben sich die heutigen Bestimmungen des Mietrechts seit ihrer Inkraftsetzung am 1. Juli 1990 kaum verändert.

Der Runde Tisch wurde vom Berner alt Regierungsrat Andreas Rickenbacher moderiert und vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO organisiert. Folgende Organisationen waren vertreten: Casafair, Fédération Romande Immobilière (FRI), Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT), Union Suisse des Professionels de l'Immobilier (USPI), Verband der Geschäftsmieter, Verband Immobilien Schweiz (VIS), Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Zudem nahmen Fachpersonen aus der Wissenschaft am Runden Tisch teil.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS-WBF 058 462 20 07; info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Wohnungswesen
http://www.bwo.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84046.html