Umsetzung der kantonalen Erweiterungen der Stellenmeldepflicht wird administrativ vereinfacht
Bern, 18.6.2021 - Der Bundesrat vereinfacht die administrative Umsetzung von kantonalen Erweiterungen der Stellenmeldepflicht. Er hat am 18. Juni 2021 die Entscheidkompetenz per 1. Oktober 2021 dem WBF übertragen. Die Arbeitsvermittlungsverordnung wird entsprechend angepasst.