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Veröffentlicht am 11. Juni 2021

Coronavirus: Anpassung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung

Bern, 11.6.2021 - Angesichts der Verbesserung der epidemiologischen Situation und der vorgesehenen Öffnungsschritte hat der Bundesrat am 11. Juni 2021 eine Anpassung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung vorgeschlagen. Der ausserordentliche Anspruch für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen soll unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Der Bundesrat konsultiert nun seine Vorschläge bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den zuständigen Kommissionen. Der abschliessende Entscheid erfolgt am 23. Juni 2021.