Zollbegüngstigungen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte aus Ägypten laufen aus

Bern, 11.06.2021 - Ab 1. August 2021 gelten bei der Einfuhr von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten aus Ägypten die Zollansätze für Drittstaaten. Der Bundesrat hat am 11. Juni 2021 beschlossen, die Ägypten in diesem Bereich einseitig gewährten Konzessionen auslaufen zu lassen. Während deren befristeten Geltungsdauer war es den Parteien nicht möglich, Verhandlungen für beidseitige Konzessionen aufzunehmen. Die Anpassung betrifft zum Beispiel Kaffee, Schokolade oder Zuckerwaren. Unverändert gelten die übrigen Zollkonzessionen des Freihandelsabkommens EFTA-Ägypten sowie des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Ägypten.

Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens (FHA) im 2007 gewährten die EFTA-Staaten Ägypten einseitige Zollpräferenzen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Trotz zweimaliger Verlängerung des massgebenden sogenannten Protokoll A im FHA war es bisher nicht möglich, Verhandlungen mit Ägypten über beiderseitige Konzessionen aufzunehmen. Deshalb hat der Bundesrat am 11. Juni 2021 entschieden, im Einklang mit den EFTA-Partnern Norwegen und Island, die einseitig gewährten Konzessionen Ende Juli auslaufen zu lassen. Aufgrund der geringen Importe der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte ist die Schweizer Wirtschaft kaum von dieser Änderung betroffen. 


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