Die 10. Weltklimakonferenz in Buenos Aires – ein historischer Wendepunkt

Bern, 01.12.2004 - Die zehnte Vertragsstaatenkonferenz der UNO-Klimakonvention tagt vom 6. bis 17. Dezember in Buenos Aires (Argentinien). Durch das bevorstehende Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls – einem entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Erwärmung des Klimas – gewinnt der Gipfel zusätzlich an Bedeutung. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass möglichst bald mit Gesprächen über die Massnahmen begonnen wird, die nach 2012 insbesondere von den Schwellenländern getroffen werden müssen. Bundesrat Moritz Leuenberger wird die Schweiz am Klimagipfel vertreten.

Anlässlich der Weltklimakonferenz in Buenos Aires wird das zehnjährige Bestehen der UNO-Klimakonvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) gefeiert; zudem sollen die nächsten Etappen der internationalen Klimapolitik festgelegt werden. Dabei will sich die Schweizer Delegation für den raschen Beginn der Diskussionen über die zukünftigen Reduktionssziele für Treibhausgasemissionen einsetzen. Nach Ansicht der Schweiz ist die Teilnahme der Entwicklungsländer im nächsten Verpflichtungszeitraum, d.h. nach 2012, unumgänglich. Ab ca. 2015 wird nämlich die Hälfte der weltweiten Treibhausgasemissionen aus den Entwicklungsländern kommen.

Bundesrat Moritz Leuenberger wird am Ministertreffen teilnehmen, das vom 15. bis 17. Dezember stattfindet. Am 16. Dezember moderiert er ein Rundtischgespräch über neue Technologien zum Kampf gegen Klimaänderungen. Ausserdem sind mehrere bilaterale Treffen geplant.

Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls

Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls (siehe Kasten 1) im Februar 2005 beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. Damit die Industrieländer den Verpflichtungen nachkommen können, die sie mit der Ratifizierung des Protokolls eingegangen sind, müssen sie nun konkrete Massnahmen zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen treffen. Das Reduktionsziel muss im ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 zwingend erreicht werden, da sonst Sanktionen drohen. Das Inkrafttreten des Protokolls ist eine Bekräftigung für die Klimapolitik der Schweiz. Um ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen zu können, hat der Bundesrat im Rahmen des CO2-Gesetzes vier Varianten mit Massnahmen zur CO2-Reduktion in die Vernehmlassung geschickt, da CO2 das häufigste Treibhausgas in der Schweiz ist (über 80% der Gesamtemissionen). Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens am 20. Januar 2005 wird der Bundesrat die zur Erreichung der Reduktionsziele geeignetste Variante auswählen.


Kasten 1: Das Protokoll von Kyoto
Seit Beginn des Industriezeitalters hat sich das Klima durch die Zunahme der Treibhausgase in der Atmosphäre ohne jeden Zweifel verändert. Laut Schätzungen der Wissenschaftler könnten die Temperaturen weltweit bis zum Ende des Jahrhunderts durchschnittlich zwischen 1,4°C und 5,8°C steigen. Die Auswirkungen eines solchen Temperaturanstiegs wären in der Schweiz aufgrund des empfindlichen alpinen Ökosystems besonders deutlich zu spüren. So sind die Temperaturen seit Beginn des 20. Jahrhunderts weltweit im Durchschnitt um 0,6 °C gestiegen, in der Schweiz hingegen um 1,4 °C.
Um die Treibhausgasemissionen weltweit zu reduzieren und auf diese Weise die Erderwärmung einzudämmen, wurde vor zehn Jahren das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommen. 1997 folgte darauf die Annahme des Protokolls von Kyoto, das für die Industriestaaten verbindliche Reduktionsziele für einen ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 festlegt. Die Massnahmen für den Zeitraum nach 2012 sollen zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Nachdem Russland das Protokoll ratifiziert hat, kann es nun am 16. Februar 2005 in Kraft treten.
Zusätzlich zu den nationalen Reduktionsmassnahmen sieht das Protokoll flexible Mechanismen vor, mit denen Staaten Emissionsgutschriften schaffen und austauschen können. Die von einzelnen Staaten oder Unternehmen bezeichneten Kohlenstoff-Senken – wie beispielsweise Wälder, die so bewirtschaftet werden, dass sie mehr CO2 absorbieren – können ebenfalls zur Erfüllung des Reduktionsziels angerechnet werden.
Die Schweiz hat sich – wie die Europäische Union – verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen um 8% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Da der Ausstoss an Kohlendioxid (CO2) in der Schweiz mehr als 80% aller Treibhausgasemissionen ausmacht, dürfte das Ziel hauptsächlich durch die Umsetzung des CO2-Gesetzes erreicht werden können. Letzteres sieht vor, dass der CO2-Ausstoss bis 2010 um 10% niedriger sein muss als 1990.
Die Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen wird auf der Grundlage von Sachverständigenberichten und Treibhausgasinventaren überwacht, die von jedem Vertragsstaat des Übereinkommens aufgestellt werden. Erfüllt ein Staat die Reduktionsziele im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 nicht, so wird er beispielweise durch die Einschränkung der Nutzung der „flexiblen Mechanismen“ sanktioniert.

Kasten 2: Treibhausgase in der Schweiz 2002: leichter Rückgang gegenüber 1990
Wie alle Vertragsstaaten der UNO-Klimakonvention muss die Schweiz jedes Jahr ein nationales Inventar ihrer Treibhausgasemissionen aufstellen. Das Kyoto-Protokoll hält fest welche Gase erfasst werden müssen. Es sind dies: Kohlendioxyd (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).
2002 betrugen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz insgesamt 52,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, d.h. 1,1 Millionen Tonnen weniger als 2001. Mit diesem Rückgang wurde allerdings nur der fast identische Anstieg zwischen 2000 und 2001 wieder wettgemacht. Im Jahr 2002 lagen die Emissionen um 1,7% unter dem Stand von 1990.
Der Emissionsrückgang zwischen 2001 und 2002 ist auf den verhältnismässig milden Winter und die schwierige Wirtschaftslage zurückzuführen. Seit 1990 bewegt sich der Gesamtausstoss an Treibhausgasen in der Schweiz innerhalb einer engen Bandbreite zwischen 51,7 und 54,9 Millionen Tonnen (1990: 53,1 Millionen Tonnen).
Die Schweiz wird ihre Kyoto-Verpflichtungen einhalten, wenn es ihr gelingt, die Ziele des CO2-Gesetzes zu erreichen.


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