Coronavirus: Eltern von Erwachsenen mit Behinderungen ausreichend abgedeckt

Bern, 11.06.2021 - Der Anspruch auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung muss nicht auf Eltern und Angehörige ausgeweitet werden, die Erwachsene mit Behinderungen betreuen. Während der Coronakrise war die Betreuung von Menschen mit Behinderungen in allen Kantonen, die die Schliessung von Einrichtungen anordneten, zu jeder Zeit gewährleistet. Das geht aus dem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 verabschiedet hat.

Der Bundesrat hat die Corona-Erwerbsausfallentschädigung eingeführt, um insbesondere Personen zu entschädigen, die von behördlich angeordneten Schliessungen betroffen sind. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde mehrmals neu definiert und an die Entwicklung der epidemiologischen Lage und die angeordneten Massnahmen angepasst. Nebst Selbstständigerwerbenden, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, Personen in Quarantäne sowie besonders gefährdeten Personen, die an der Arbeitsleistung verhindert sind, haben auch Eltern Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um beispielsweise wegen Schulschliessung ihre unter 12-jährigen Kinder zu betreuen. Da sich diese Altersgrenze für Eltern von Kindern mit Behinderungen als problematisch erwies, hat der Bundesrat den Anspruch am 16. April 2020 auf Eltern von Kindern unter 18 Jahren ausgeweitet, sofern das Kind einen Intensivpflegezuschlag der IV bezieht. Ebenfalls ausgeweitet hat er den Anspruch auf Eltern von Kindern unter 20 Jahren, die eine Sonderschule oder eine Einrichtung besuchen, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus geschlossen wurde.

Wenige Einrichtungen aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen

Der Bundesrat wurde beauftragt, abzuklären, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten der Corona-Erwerbsersatzentschädigung auf Eltern von über 20-Jährigen mit Behinderungen auszuweiten ist (Postulat Maret 20.3747), um prekäre Situationen zu vermeiden. In Erfüllung dieses Auftrags hat der Bundesrat die Situation analysiert und die Ergebnisse und Schlussfolgerungen in einem Bericht vorgelegt.

Auf Bundesebene wurden bisher keine Schliessungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angeordnet und nur wenige Kantone haben diese Massnahme ergriffen. Die meisten der betroffenen Einrichtungen haben ihre Bewohnerinnen und Bewohner weiter betreut oder alternative Lösungen gefunden.Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen war in allen Kantonen, die Einrichtungsschliessungen angeordnet haben, zu jeder Zeit gewährleistet. Deshalb ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht erforderlich, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.



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