BFU - Specialized ruft bestimmte Akkus für E-Mountainbikes TURBO LEVO und KENEVO der ersten Generation wegen Brand- und Verbrennungsgefahr zurück

Bern, 08.06.2021 - In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft Specialized bestimmte Akkus für E-Mountainbikes «TURBO LEVO» und «KENEVO» der ersten Generation (Bedienfeld auf der Seite des Akkus) zurück. Es gibt eine Brand- und Verbrennungsgefahr, falls leitungsfähiges Wasser in das Akkupack eindringt. Betroffene Akkus werden kostenlos repariert.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wasser in das Akkupack gelangt, was unter gewissen Umständen zu einem Kurzschluss führen kann. Dies ist einer Brand- und Verbrennungsgefahr verbunden ist.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Rückruf betroffen sind gewisse Akkus des Modells «Specialized M1 Batterie», die als Originalteil oder Nachrüstteil für folgende E-Mountainbikes verkauft wurden:

  • LEVO FSR, Modelljahre 2016-2018
  • LEVO HT, Modelljahre 2018-2021
  • KENEVO FSR, Modelljahre 2018-2019

Betroffene Akkus haben das Bedienfeld auf der Seite des Akkus und können anhand der Teilenummer und des Herstellungsdatums identifiziert werden. Weitere Informationen finden sich auf https://www.specialized.com/ch/de/safety-notices.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Konsumentinnen und Konsumenten, die ein E-Mountainbike LEVO FSR, LEVO HT oder KENEVO FSR der ersten Generation besitzen, sind aufgefordert, anhand von Teilenummer und Herstellungsdatum zu überprüfen, ob ihr Akku vom Rückruf betroffen ist. Unter https://www.specialized.com/ch/de/safety-notices finden sich eine detaillierte Identifikationsanleitung und Informationen für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten.

Betroffene Akkus werden von einem autorisierten Specialized Fachhändler kostenlos repariert und sollten bis dahin nicht aufgeladen werden.


Adresse für Rückfragen

Die Rückrufe und Sicherheitsinformationen bestehen aus teilweise oder ganz übernommenen Pressemitteilungen der entsprechenden Unternehmen oder Institutionen und werden mit deren Einverständnis publiziert.



Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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