Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Crypto AG: Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 28.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 seine Stellungnahme zum Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Crypto AG verabschiedet. Der Bundesrat weist die Kritik zurück, die politische Tragweite nicht erkannt zu haben. Er erklärt sich bereit, 6 der 12 Empfehlungen vollständig und 4 Empfehlungen teilweise oder soweit möglich Folge zu leisten. Mit 2 Empfehlungen ist der Bundesrat nicht einverstanden.

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat am 10. November 2020 ihren Inspektionsbericht zum «Fall Crypto AG» veröffentlicht und den Bundesrat ersucht, bis spätestens am 1. Juni 2021 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen. Darin stellt sie fest, dass die im Fall Crypto AG getätigte nachrichtendienstliche Zusammenarbeit früher im Militärgesetz und heute im Nachrichtendienstgesetz rechtlich vorgesehen war. Kritisch beurteilt sie die Tatsache, dass bis auf die heutige Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS keiner ihrer Vorgänger von dieser Operation erfahren hatte.

Der Bundesrat teilt diese Beurteilung. Hingegen weist er die Kritik der GPDel zurück, wonach er die «politische Tragweite» des öffentlich gewordenen Sachverhalts nicht erkannt habe. Die zeitnahen Informationen des VBS an den Bundesrat und die eingehende Auseinandersetzung mit dem Fall belegen, dass der Bundesrat die Situation ernst genommen hat und Klarheit schaffte.

Im Fall Crypto AG ist das Hauptproblem aus Sicht des Bundesrates nicht ein mangelhaftes Kontrollinstrumentarium auf Stufe VBS oder Bundesrat, sondern die Tatsache, dass diese langjährige Operation ein gut gehütetes Geheimnis eines kleinen Personenkreises innerhalb der Leitung des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) und später auch im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) blieb und damit der politischen Kontrolle entzogen war.

Die GPDel erliess 12 Empfehlungen. Der Bundesrat erklärt sich bereit, 6 Empfehlungen vollständig und 4 Empfehlungen teilweise oder soweit möglich Folge zu leisten. Mit 2 Empfehlungen ist der Bundesrat nicht einverstanden.


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