Bericht zu Menschenhandel: Das SEM setzt die Empfehlungen um

Bern-Wabern, 25.05.2021 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat am 25. Mai 2021 die Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Asyl und Menschenhandel» veröffentlicht. Der Schlussbericht enthält Empfehlungen, um potenzielle Opfer von Menschenhandel besser zu erkennen und deren Rechte im Asylverfahren zu gewährleisten. Das SEM ist weiter bestrebt, die Opfer frühzeitig zu identifizieren und den Informationsfluss zu verbessern.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2017‒2020 wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des SEM ins Leben gerufen, in der Expertinnen und Experten der Bundesverwaltung, der Kantone und der Zivilgesellschaft mitgewirkt haben. Bei ihrer Analyse hat sich die Arbeitsgruppe namentlich auf das von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie auf die schweizerische und internationale Rechtsprechung gestützt. Der Schlussbericht enthält eine Reihe von Empfehlungen mit dem Ziel, die Prozesse zur Identifizierung und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren zu verbessern.

Alle im Bericht enthaltenen Empfehlungen wurden von der Mehrheit der Mitglieder der Arbeitsgruppe angenommen. Aus Gründen der Transparenz sind die abweichenden Minderheitenmeinungen ebenfalls aufgeführt. In einem Begleitdokument erläutert das SEM sein eigenes Fazit zu den im Bericht behandelten Themen sowie seine strategischen Schwerpunkte im Bereich Menschenhandel.

Ein Grossteil der im Schlussbericht genannten Empfehlungen wurde aufgrund der Überlegungen in der Arbeitsgruppe in den letzten Jahren bereits umgesetzt. So hat das SEM formell eine Erholungs- und Bedenkzeit von 30 Tagen eingeführt für potenzielle Opfer, die im Asylverfahren identifiziert werden. Zudem ist eine besondere Anhörung vorgesehen, wenn Anhaltspunkte für Menschenhandel festgestellt werden. Und schliesslich hat das SEM die Schulungsmassnahmen für das Personal verstärkt und Arbeitsmittel für den Umgang mit dieser Thematik geschaffen.

Auf Grundlage dieses Berichts wird das SEM die Asylverfahren für potenzielle Opfer von Menschenhandel weiter optimieren. Insbesondere sollen die Opfer frühzeitig erkannt und der Informationsfluss verbessert werden. Im Rahmen eines laufenden Projekts werden klare Kriterien bestimmt, um den Schutzbedarf zu ermitteln und eine einheitliche Behandlung von besonders schutzbedürftigen Personen sicherzustellen. Ausserdem möchte das SEM die interne Kommunikation zwischen allen Beteiligten (z. B. Betreuungs-, Gesundheits- und Sicherheitspersonal) wie auch mit der Rechtsberatung und Rechtsvertretung der asylsuchenden Personen erleichtern. Die Kommunikation mit spezialisierten Nichtregierungsorganisationen wird ebenfalls verbessert.

Zudem hat der Bundesrat vor Kurzem einen Beauftragten für Migration und innere Sicherheit im SEM ernannt. Dieser wird sich schwerpunktmässig mit der Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel befassen.


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