Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus – Monitoringbericht 2019/2020

Bern, 20.05.2021 - Der Monitoringbericht 2019/2020 präsentiert den Stand der Umsetzung der 26 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Die Umsetzung schreitet seit der Verabschiedung des NAP im Dezember 2017 zügig voran.

Die beim Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) angesiedelte Nationale Koordinationsstelle hat den zweiten Monitoringbericht erstellt, der die Jahre 2019 und 2020 abdeckt. Der Bericht zeigt den Stand der Umsetzung des NAP auf und präsentiert die in diesem Zeitraum realisierten Projekte, die zur Umsetzung der 26 Massnahmen des NAP beitragen.

Umsetzung schreitet voran

Der Monitoringbericht wurde auf der Grundlage der bei den wichtigsten Partnern erhobenen Daten erstellt. Zu diesen gehören unter anderem die zuständigen Bundesämter, die für die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verantwortlichen kantonalen und städtischen Stellen, die bevölkerungsstärksten Gemeinden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Nationale Koordinationsstelle verzeichnete eine hohe Rücklaufquote. Insgesamt schreitet die Implementierung des NAP seit seiner Verabschiedung im Dezember 2017 zügig voran: Die Anzahl der bisher erfassten Initiativen liegt bei über 200.

Mehrere Massnahmen des NAP können denn auch als gut verankert betrachtet werden; lediglich einige wenige wurden in der Berichtsperiode gar nicht oder nur wenig vorangetrieben. Allerdings bezwecken nur vereinzelte der heute in der Schweiz bestehenden Initiativen die Prävention von anderen Formen der Radikalisierung als der dschihadistischen.

Nationales Impulsprogramm

Im Rahmen des Nationalen Impulsprogramms, das Teil des NAP ist, unterstützt der Bund Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Das Impulsprogramm trägt deutlich zur Umsetzung der Massnahmen des NAP bei: Seit seiner Lancierung haben 35 Projekte eine finanzielle Unterstützung erhalten. Auf den Websites des SVS und des Bundesamts für Polizei ist die Liste der mitfinanzierten Projekte und Programme zu finden.

Evaluation des NAP

In der Schweiz lässt sich die Entwicklung neuer Formen von gewalttätigem Extremismus beobachten, etwa Gewaltakte gegen Minderheiten. Folglich besteht die Notwendigkeit, das nationale Dispositiv zur Verhinderung von Radikalisierung und unterschiedlichsten Formen von gewalttätigem Extremismus anzupassen und weiterzuentwickeln. Der NAP wird bis Januar 2022 von einem externen Auftragnehmer evaluiert, der die Umsetzung und die Wirksamkeit der 26 Massnahmen des NAP messen wird. Die Evaluation soll auch Empfehlungen, einschliesslich finanzieller Unterstützungsmassnahmen, umfassen, die als Reflexionsgrundlage zur künftigen Ausrichtung des NAP dienen sollen, damit die Kontinuität der Präventionsarbeit sichergestellt werden kann und politisch unterstützt wird.


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