Der Bundesrat genehmigt das Resettlement-Programm 2022–2023

Bern, 19.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 das Resettlement-Programm für die Jahre 2022 und 2023 genehmigt. Nach Konsultation der zuständigen Kommissionen und der Begleitgruppe Resettlement hat er beschlossen, in diesem Zeitraum bis zu 1600 Flüchtlinge aufzunehmen, die sich im Erstaufnahmeland in einer prekären Lage befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des vorhergehenden Programms aufgenommen werden konnten.

Das Resettlement-Programm sieht vor, dass mindestens 90 Prozent der neu anzusiedelnden Flüchtlinge Personen sind, die von anhaltenden Konflikten und persönlicher Verfolgung im Nahen Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute betroffen sind. Um eine wirksame Umsetzung sicherzustellen, konzentriert sich die Schweiz auf drei bis fünf Erstaufnahmeländer. Maximal zehn Prozent der Plätze können für Flüchtlingsgruppen vorgesehen werden, deren Schutz- und Neuansiedlungsbedarf sich aus unvorhergesehenen Situationen ergibt und die sich ausserhalb der definierten Erstaufnahmeländer befinden.

Das Programm 2022-2023 umfasst auch ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, deren Neuansiedlung in den Jahren 2020 und 2021 nicht möglich war. Damit trägt der Bundesrat den Folgen der Covid-19-Pandemie und dem Schutzbedarf der Flüchtlinge Rechnung. Der Bundesrat hat das Kontingent für die Jahre 2022 und 2023 nach Konsultation der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat sowie der Begleitgruppe Resettlement beschlossen. Die Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden wird zur Umsetzung regelmässig konsultiert.

Im Rahmen des Resettlement-Programms können besonders schutzbedürftige Flüchtlinge von einem Erstaufnahmeland in ein anderes Land weiterreisen und sich dort dauerhaft niederlassen. Resettlement ist seit vielen Jahrzehnten ein Bestandteil der schweizerischen Flüchtlingspolitik. Der Bundesrat hat im Mai 2019 beschlossen, alle zwei Jahre ein Aufnahmekontingent von 1500-2000 Personen festzulegen.

Das Resettlement-Programm wird von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet. Für eine Aufnahme im Rahmen dieses Programms müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), eine erhöhte Schutzbedürftigkeit, der im Erstaufnahmeland nicht entsprochen werden kann, und die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz. Zudem werden Flüchtlinge, die für das Resettlement-Programm in Frage kommen, einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.


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