Angemessener Rechtsrahmen für Wirtschaftsauskunfteien

Bern, 19.05.2021 - Eine stärkere gesetzliche Regulierung von Wirtschaftsauskunfteien wäre angesichts des bereits bestehenden Rechtsrahmens und mit Blick auf die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) unverhältnismässig. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 gutgeheissen hat. Um die Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben zu stärken, empfiehlt der Bericht den Wirtschaftsauskunfteien jedoch, ihren Verhaltenskodex punktuell zu überarbeiten.

Wirtschaftsauskunfteien teilen ihren Kundinnen und Kunden wirtschaftsrelevante Daten sowie Bonitätseinstufungen über Privatpersonen und Unternehmen mit. Ihre Praktiken werden immer wieder kritisiert. Beanstandet wird unter anderem, dass die Datenbeschaffung sowie die Methoden zur Bonitätsprüfung nicht transparent und die Daten teilweise unnötig oder sogar unrichtig seien. Weiter wird bemängelt, dass die Betroffenen ihre Rechte nur schwer geltend machen könnten. Das Postulat 16.3682 "Die Tätigkeiten von Wirtschaftsauskunfteien einschränken" beauftragte den Bundesrat deshalb zu untersuchen, ob eine stärkere Regulierung der Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien erforderlich sei.

Freiwilligkeit statt zusätzliche Regulierung

Der Bericht des Bundesrates hält fest, dass die Wirtschaftsauskunfteien bereits heute sowohl die Datenschutzregeln als auch die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb einhalten müssen. Das revidierte DSG, welches das Parlament im September 2020 verabschiedet hat, erhöht zudem die Transparenz und stärkt den Schutz vor unrechtmässiger Datenbearbeitung sowie die Rechte der Betroffenen. Insbesondere mit Blick auf diese Entwicklungen bedarf es nach Ansicht des Bundesrates keiner zusätzlichen Regulierung der Wirtschaftsauskunfteien. Es erscheint nicht angebracht, vom bestehenden beziehungsweise künftigen DSG abzuweichen und für Wirtschaftsauskunfteien eine Sonderregelung zu schaffen.

Um die Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben zu stärken, erachtet der Bundesrat allerdings zusätzliche Massnahmen auf freiwilliger und selbstregulierender Basis als angezeigt. Dies betrifft besonders die Anforderungen an die Transparenz über die Datenerhebung. Konkret wird den Wirtschaftsauskunfteien empfohlen, ihren bereits bestehenden Verhaltenskodex punktuell mit einheitlichen Regelungen zur Information der Betroffenen und zur Bonitätsberechnung zu ergänzen und im Kodex festzuhalten, dass bei der Bonitätsberechnung auf Merkmale, die nicht auf die individuelle Zahlungsfähigkeit zugeschnitten sind, verzichtet wird.


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