Abkommen zu den Führerausweisen mit Italien erneuert

Bern, 14.05.2021 - Die Schweiz und Italien haben am 13. Mai 2021 das erneuerte Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und zum Umtausch von Führerausweisen unterzeichnet. Damit ist eine nahtlose Weiterführung des bestehenden Abkommens gewährleistet.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien garantiert den Inhaberinnen und Inhabern eines Führerausweises einen reibungslosen Umtausch bei einer Wohnsitznahme im jeweils anderen Land. Es trat im Juni 2016 in Kraft und war auf fünf Jahre befristet. Nun haben der Bundesrat und die italienische Regierung das Abkommen erneuert. Es ist wiederum auf fünf Jahre befristet.

Die Schweiz und Italien haben das Abkommen anhand der bisher gemachten Erfahrungen leicht angepasst. So wird neu die Frist, innerhalb welcher ein prüfungsfreier Umtausch des Führerausweises gewährleistet wird, ausdrücklich im Abkommen genannt. Für Inhaberinnen oder Inhaber eines schweizerischen Führerausweises beträgt die Frist vier Jahre ab Wohnsitznahme in Italien. Für Inhaberinnen oder Inhaber eines italienischen Führerausweises beträgt die Frist fünf Jahre ab Wohnsitznahme in der Schweiz. Zudem wird neu der Grundsatz verankert, dass das Abkommen ausschliesslich bei Führerausweisen zur Anwendung kommt, die vor der Wohnsitznahme im jeweils anderen Land ausgestellt wurden.

Für den Umtausch des Führerausweises ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die zuständigen Behörden können aber weitere Unterlagen verlangen, wenn beispielsweise Zweifel über die Fahreignung bestehen oder der umzutauschende Führerausweis gestohlen oder verloren wurde.

Durch das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien hat sich das Prozedere für den Umtausch der Führerausweise deutlich vereinfacht. Mit der Erneuerung des Abkommens ist die gegenseitige Anerkennung und der Umtausch von Führerausweisen weiterhin sichergestellt.


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