Transplantationen: Bundesrat will Sicherheit erhöhen

Bern, 12.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes eröffnet. Der Entwurf sieht namentlich eine Verstärkung des Datenschutzes sowie der Überwachung von Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. September 2021.

Der Gesetzesentwurf soll die Sicherheit von Transplantationen mittels eines Vigilanzsystems erhöhen. Das Ziel ist, die Qualität der Organe, Gewebe und Zellen besser zu überwachen, um so das Risiko einer Übertragung von Krankheiten oder eines Scheiterns der Transplantation zu senken. Bereits heute werden alle Schritte von Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen dokumentiert. Mit der Gesetzesrevision müssen zusätzlich schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen bei speziell bezeichneten Vigilanzstellen gemeldet werden. Der Bundesrat möchte damit eine Lücke schliessen und ein Vigilanzsystem aufbauen, das den Systemen anderer Bereiche, wie Arzneimittel oder Medizinprodukte, gleichwertig ist.

Darüber hinaus werden elektronische Systeme, die besonders schützenswerte personenbezogene Daten enthalten, neu im Gesetz und nicht mehr auf Verordnungsebene geregelt, wie es das Datenschutzgesetz verlangt. Davon betroffen sind beispielsweise die Wartelisten der Organempfängerinnen und Organempfänger sowie die Register der Personen, die zu einer Blutstammzellspende bereit sind.

Überkreuz-Transplantationen

Der Revisionsentwurf sieht auch eine gesetzliche Reglementierung der Überkreuz-Nierentransplantationen vor. Solche Transplantationen, an denen mehrere Organspendende und -empfangende beteiligt sind, kommen in Betracht, wenn eine Direktspende aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich ist.

Schliesslich schlägt der Bundesrat auch Anpassungen vor, um schlankere Prozesse zu ermöglichen, beispielsweise bei klinischen Versuchen oder Eigentransplantationen.
Damit lassen sich die wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen berücksichtigen, die seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vor mehr als zehn Jahren erfolgt sind.


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