Der Bundesrat verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Bern, 12.05.2021 - Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Vernehmlassungsentwurf der Kommission entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat für einen Gegenvorschlag festgelegt hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 darum beschlossen, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

Am 29. April 2021 beschloss die UREK-S, ihren Gesetzesentwurf zum Bauen ausserhalb der Bauzone in die Vernehmlassung zu schicken. Sie hat ihn auf der Grundlage der Botschaft des Bundesrats zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vom 31. Oktober 2018 erarbeitet. Die Kommission hat in die Vernehmlassungsvorlage neue Elemente integriert, mit denen sie Anliegen der Landschaftsinitiative aufgreift und konkretisiert. Sie versteht die Vorlage daher auch als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative.

Der Bundesrat begrüsst die Vorlage der UREK-S und erachtet sie als mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die Kommission berücksichtigt damit die Interessen der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und der Kantone gleichermassen. Für den Bundesrat ist zentral, dass der Landschaftsinitiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet gestärkt wird. Dies hat er bereits in seinem Grundsatzentscheid vom 18. Dezember 2020 festgehalten und inhaltliche Eckwerte zur Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlags formuliert. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass er auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag verzichten würde, falls die Vorlage der UREK-S diesen Eckwerten entspricht.

Der Bundesrat kam anlässlich seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 zum Schluss, dass der von der UREK-S vorgelegte Vernehmlassungsentwurf seine Eckwerte erfüllt. Er verzichtet daher auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Bis am 8. September 2021 wird der Bundesrat die Botschaft zur Landschaftsinitiative verabschieden. Er wird darin die Initiative mit Verweis auf den indirekten Gegenvorschlag der UREK-S zur Ablehnung empfehlen. Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat bereits am 18. Dezember 2020 gefällt.


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