Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab 2024

Bern, 12.05.2021 - In allen Personenregistern der Schweiz wird auf Anfang 2024 ein einheitlicher Zeichensatz eingeführt, damit bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 entschieden. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu ändern und die notwendigen technischen Anpassungen in die Wege zu leiten.

Gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, beispielsweise der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben c, können bisher in verschiedenen Personenregistern der Schweiz nicht erfasst werden. Namen mit einem solchen Sonderzeichen können daher nicht so eingetragen werden, wie sie in der jeweiligen Sprache geschrieben werden. Entsprechend werden diese Namen auch im Pass und in weiteren amtlichen Dokumenten ohne diese Sonderzeichen geführt. Dieser Umstand sorgt bei betroffenen Personen oft für Unmut.

In seiner Stellungnahme auf die Interpellation 16.3717 "Wer Schweizerin oder Schweizer wird, soll die Schreibweise seines Namens frei wählen können" bezeichnete der Bundesrat die Situation als unbefriedigend. Er betonte jedoch, dass nicht nur im Rahmen des Zivilstandswesens, sondern auch auf der Ebene aller Register in den Gemeinden, Kantonen und beim Bund eine Lösung gefunden werden müsse. Dies deshalb, weil das Zivilstandsregister mit einer Vielzahl anderer Register wie dem Informationssystem Ausweisschriften (ISA), der AHV sowie den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern verbunden sei. Würden die Möglichkeiten zur Erfassung von Sonderzeichen bloss im Zivilstandsregister erweitert, würde dies den automatisierten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Personenregistern gefährden.

Zeichensatz des zentralen Migrationsinformationssystems als einheitlicher Standard

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gemeinden, Kantonen und Bundesämtern hat die Situation analysiert und Lösungsvarianten identifiziert. Sie empfiehlt den Übergang zu einem einheitlichen Standard für alle Personenregister der Schweiz. Der Bundesrat ist nun dieser Empfehlung gefolgt. Er hat entschieden, ab 2024 den bisher nur vom Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) verwendeten Zeichensatz (ISO 8859-1 + Latin Ex-tended-A) für alle Personenregister, die dem Registerharmonisierungsgesetz unterstellt sind, als Einheitsnorm festzulegen. Alle anderen Systeme der Bundesverwaltung, die Personennamen führen oder aus den Registern beziehen, müssen diesen Zeichensatz verarbeiten können. Er beinhaltet bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen mit lateinischem Alphabet. Indem dieser Zeichensatz als Einheitsnorm festgelegt wird, kann dem Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger weitestgehend nachgekommen werden.

Verfahren für Anpassung der Namensschreibweise wird noch festgelegt

Die technischen Anpassungen der verschiedenen Register können im Rahmen der üblichen Aktualisierungsvorhaben bis Anfang 2024 vorgenommen werden. Die Modalitäten des Übergangs vom alten zum neuen Standard sowie das Verfahren und die damit gegebenenfalls verbundenen Gebühren, mit dem eine Person eine Anpassung der Schreibweise ihres Namens beantragen kann, müssen in den entsprechenden Verordnungen noch bestimmt werden. Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die erforderlichen Arbeiten in die Wege zu leiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83497.html