WEKO: 25 Jahre für Wettbewerb

Bern, 11.05.2021 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) setzt sich seit 25 Jahren für Wettbewerb in der Schweizer Wirtschaft ein. Sie bekämpft Abreden unter Konkurrenten, sorgt für Marktöffnungen und schützt vor Missbräuchen durch marktbeherrschende Unternehmungen. Gemäss diesem Credo öffnete die WEKO 2020 den Gasmarkt in der Zentralschweiz und verbot Preisabsprachen.

Die Ziele der beiden 25-jährigen Gesetze, dem Kartellgesetz und dem Binnenmarktgesetz, bestehen in der Gewährleistung des Wettbewerbs. Wettbewerbsbeschränkungen führen zu höheren Preisen, schlechterer Qualität, geringerer Produktivität, weniger Innovationen und schaden deshalb der Schweizer Wirtschaft. Die WEKO trug etwa mit ihren Entscheidungen «Freiburger Elektrizitätswerke» und «Gasmarkt Zentralschweiz» zur Öffnung der Strom- und Gasmärkte bei. Mit der Entscheid-Trilogie «GABA-BMW-NIKON» ermöglichte sie Parallelimporte und öffnete die Märkte gegenüber dem Ausland. Wiederholt führte die WEKO Verfahren gegen Preisabreden: allein im Beschaffungswesen deckte sie Submissionsabreden bei über rund 2'000 Bauprojekten auf.

Auf dieser Linie liegen auch die WEKO-Verfügungen des letzten Jahres. Die Wettbewerbsbehörde fällte unter anderem den erwähnten Marktöffnungsentscheid im Gasmarkt. Damit verpflichtete sie Netzinhaber in der Zentralschweiz, die Durchleitung von Erdgas zu erlauben. Die Endkundinnen und -kunden können seither ihren Erdgaslieferanten frei wählen. Der Fall ist von Bedeutung für das gesamte Land und führt zur vollständigen Liberalisierung des Gasmarktes. Weitere Entscheide betreffen etwa die Glasfaserinfrastruktur, die TV-Übertragung von Eishockeymeisterschaften und den Uhrenmarkt.


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