BAZL erteilt PC-21 wieder Starterlaubnis

Bern, 21.01.2005 - Unmittelbar nach dem Absturz einer PC-21-Maschine von Pilatus beim Flugplatz Buochs am 13. Januar hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) über das zweite existierende Flugzeug ein Startverbot verhängt. Nachdem die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht auf eine technische Ursache hindeuten, hat das BAZL den PC-21 wieder für den Betrieb freigegeben.

Beim vom BAZL am Tag nach dem Unfall erlassenen Startverbot handelte es sich um eine reine Vorsichtsmassnahme in Interesse der Sicherheit, da die Absturzursache zum damaligen Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. In der Zwischenzeit hat das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) erste Abklärungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass bisher keine Anhaltspunkte für einen technischen Defekt vorliegen, der zum Absturz des einen der beiden Prototypen hätte führen können. Aus diesem Grund besteht für das BAZL kein Anlass mehr, das Startverbot für die zweite Maschine weiter aufrechtzuerhalten. Das Amt hat den PC-21 deshalb mit sofortiger Wirkung und ohne Einschränkungen wieder für den Betrieb freigegeben. Ob aufgrund des Unfalls allenfalls anderweitige Massnahmen im Interesse der Flugsicherheit zu ergreifen sind, wird die noch andauernde Unfalluntersuchung des BFU zeigen.


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