Keine Ermächtigung zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Leuenberger

Bern, 28.04.2021 - Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte um Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuchs ersucht. Hintergrund des Ermächtigungsgesuchs der Bundesanwaltschaft waren Äusserungen von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger in einem am 7. Februar 2021 publizierten Interview zur Praxis der Schweiz hinsichtlich Lösegeldzahlungen in Entführungsfällen.

Nach Artikel 66 Absatz 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes bedarf die Verfolgung politischer Straftaten einer Ermächtigung durch den Bundesrat. Strafbare Handlungen gelten als politische Delikte, wenn sie wesentliche Interessen der Schweiz verletzen oder bedrohen, oder wenn deren gerichtliche Verfolgung die politischen Interessen der Schweiz tangiert. Zur Wahrung der Interessen des Landes kann der Bundesrat die Ermächtigung verweigern.

Der Bundesrat vertritt ausdrücklich die Politik, dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahlt. Weitergehende Informationen zur Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen werden nicht öffentlich kommuniziert, weil dies die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen und betroffene Schweizer Bürgerinnen und Bürger gefährden könnte.

Die Durchführung eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit würde gemäss dem Ermächtigungsersuchen der Bundesanwaltschaft allerdings eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Bundesrat eine Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger wegen Amtsgeheimnisverletzung als nicht mit den Interessen des Landes vereinbar. Er hat daher entschieden, das Ermächtigungsersuchen der Bundesanwaltschaft abzulehnen.


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