Bundesrat schickt Ausführungsverordnung zum Vorläuferstoffgesetz in die Vernehmlassung

Bern, 28.04.2021 - Im September 2020 hat das Parlament die neue Regelung zu den Vorläuferstoffen angenommen. Diese Substanzen sind im Handel erhältlich und können für die Herstellung von Bomben verwendet werden. An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung eröffnet.

Die Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe können für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden. Es handelt sich um Substanzen, die in Alltagsprodukten wie Dünger, Desinfektionsmitteln für Schwimmbäder oder Lösungsmitteln enthalten sind. Diese Substanzen, beispielsweise Wasserstoffperoxid oder auch Nitrate, sind in der Schweiz nach wie vor im freien Verkauf erhältlich. In der Europäischen Union hingegen ist der Handel seit 2014 reglementiert.

Das neue Gesetz zu den Vorläuferstoffen ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Eines der Ziele ist es, Anschläge in der Schweiz möglichst zu verhindern. Die Gesetzesgrundlage ergänzt die anderen Instrumente zur Terrorismusbekämpfung, etwa das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Dieses erlaubt der Polizei einzugreifen, bevor eine terroristische Aktivität verübt wird und Menschenleben gefährdet werden.

Die Regelung

Die vom Parlament angenommene Regelung betrifft rund hundert Produkte, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Bei Produkten mit schwacher Konzentration sind keine Beschränkungen vorgesehen. Für den Erwerb von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (fedpol). Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Gemäss dem Gesetz ist es auch möglich, den Zugang zu Substanzen zu verbieten, wobei aber Ausnahmen möglich sind. Professionelle Verwender wie Landwirtinnen oder Landwirte sind von der Regelung nicht betroffen.

In der Verordnung, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, sind die acht von den Beschränkungen betroffenen Vorläuferstoffe festgehalten, die Grenzwerte für den Zugang sowie die Rolle des Fachhandels. Die Fachgeschäfte kennen ihre Kundschaft und können deshalb bestimmte Substanzen in kleinen Mengen frei verkaufen. Abweichend von der Regelung in der EU ist der Zugang zu Schwefelsäure, die oft für Autobatterien verwendet wird, in der Schweiz nicht beschränkt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021.


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