Alimentierung von Armee und Zivilschutz: Zweiteilung des Berichts

Bern, 28.04.2021 - An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat das VBS den Bundesrat informiert, dass der Bericht zur Alimentierung der Bestände von Armee und Zivilschutz und einer längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems in zwei Teilen erarbeitet wird. Der Teil zur Alimentierung wird wie vorgesehen im Sommer 2021 vorliegen und kurz- und mittelfristige Massnahmen und Optionen zur Verbesserung schwergewichtig der Zivilschutzbestände enthalten. Überlegungen zu einer längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems werden in einem zweiten Teil des Berichts voraussichtlich bis Ende 2021 vorliegen.

Die Arbeiten zur Analyse der Entwicklung der Bestände von Armee und Zivilschutz und zu kurz- und mittelfristigen Massnahmen und Optionen werden bis im Sommer 2021 abgeschlossen. Der Fokus der Massnahmen, welche zu diesem Zeitpunkt vorgeschlagen werden sollen, wird auf die Verbesserung der Zivilschutzbestände gerichtet sein, weil der Handlungsbedarf hier dringlicher ist.

Zudem hat das VBS den Auftrag, ergebnisoffene Überlegungen zu einer längerfristigen Weiterentwicklung der Dienstpflicht anzustellen. Diese Arbeiten sind im Gang. Es handelt sich um grundlegende Anpassungen des bestehenden Dienstpflichtsystems, die voraussichtlich eine Verfassungsrevision erfordern würden. Die Diskussion über mögliche Optionen soll deshalb in Kenntnis der gesellschaftlichen Erwartungen und Akzeptanz solcher Anpassungen geführt werden. Zu diesem Zweck wird zum einen eine Bevölkerungsumfrage zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem Dienstpflichtsystem durchgeführt. Zum anderen werden in Workshops mit Vertretungen von Frauenvereinigungen, Jugendverbänden, Wirtschaftsvertretern und möglichen Bezügern von Leistungen die Eckwerte und Konsequenzen von möglichen Anpassungen des Dienstpflichtsystems diskutiert.

Diese längerfristigen Arbeiten werden bis im Sommer 2021 noch nicht abgeschlossen sein. Von einer erneuten Verschiebung des Alimentierungsberichts soll jedoch abgesehen werden. Deshalb wird die Berichterstattung zweigeteilt. Die langfristigen Überlegungen und die Resultate der Bevölkerungsbefragung und der Workshops werden dem Bundesrat Ende 2021 unterbreitet.


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