Austausch zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Kulturbranche

Bern, 26.04.2021 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, hat sich heute mit einer Delegation von Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche zu einem virtuellen Austausch getroffen. Gegenstand der Gespräche waren die Perspektiven der nächsten Monate sowie die Unterstützungsmassnahmen des Bundes für diesen Sektor.

Seit dem 19. April 2021 sind wieder mehr Kulturveranstaltungen und -angebote möglich. So konnten Theater, Kinos oder Konzertsäle wieder ihre Tore öffnen. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche informierte sich Bundesrat Alain Berset über die konkreten Herausforderungen, welche die Wiederaufnahme der kulturellen Aktivitäten angesichts der nach wie vor fragilen epidemiologischen Situation und der damit verbundenen Einschränkungen und Schutzvorgaben mit sich bringt.

Trotz der Öffnungsschritte bleibt die Lage für den Kulturbereich prekär. Die Planung der Veranstaltungen bleibt sehr schwierig, weshalb eine Unterstützung des Bundes für den Kultursektor weiterhin nötig ist. Die Perspektiven für das Kulturleben in den kommenden Monaten wurden ebenfalls besprochen, dies auch vor dem Hintergrund der Impfstrategie des Bundes und den Auswirkungen, die deren Voranschreiten für den Kulturbereich hat. Der «Schutzschirm», der vom Parlament in das Covid-19-Gesetz aufgenommen wurde, wurde ebenfalls diskutiert. Der Bundesrat wird in Kürze über die Kriterien beraten, nach denen die Durchführung von Grossveranstaltungen geplant werden kann, sowie über die Modalitäten der Entschädigung, wenn eine genehmigte Veranstaltung aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt werden muss.

Kulturunternehmen und Kulturschaffende können seit Beginn der Corona-Epidemie Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken. Sie werden zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert. Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt, im Jahr zuvor waren es 280 Millionen.

Auch wenn der schnelle Zugang zu den Finanzhilfen manchmal noch schwierig ist, begrüssten die Teilnehmer des Treffens die Vereinfachung der Verfahren. Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung hat der Bundesrat am 31. März 2021 die Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung der Gesuche von Kulturschaffenden um Ausfallentschädigungen und Nothilfen nochmals vereinfacht und die Anspruchsvoraussetzungen gelockert. Zusätzliche Vereinfachungen sind zurzeit mit den Kantonen in Erarbeitung. Diese werden eine weitere Beschleunigung der Entscheide ermöglichen.

Die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor stützen sich auf das vom Parlament im September 2020 genehmigte Covid-19-Gesetz. In Hinblick auf die Abstimmung vom 13. Juni 2021 unterstrichen alle Teilnehmenden am heutigen Treffen, dass eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes für den Kultursektor schwerwiegende Folgen hätte. Mit der Ausserkraftsetzung des Gesetzes im September 2021 würden sämtliche Grundlagen für die Finanzhilfen wegfallen.


Adresse für Rückfragen

Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur, +41 58 462 79 85


Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83252.html