Erhebung über die Zustellung der Stimmunterlagen und die Stimmabgabe im Ausland

Bern, 23.04.2021 - Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 führen der Bund und drei Kantone eine Erhebung über die Zustellung der Stimmunterlagen und die Stimmabgabe im Ausland durch. Auslandschweizerinnen und -schweizer, die in Australien, Brasilien und Thailand leben und in einem dieser Kantone ihr Stimmrecht ausüben, werden dazu befragt. Der Hälfte der befragten Stimmberechtigten werden die Stimmunterlagen wie bisher auf dem normalen Postweg zugestellt; die andere Hälfte erhält diese versuchsweise via die Schweizer Vertretung im betreffenden Land.

Am 19. März 2021 nahm der Nationalrat das Postulat 20.4348 Silberschmidt an. Dieses beauftragt den Bundesrat, mit einem zeitlich und örtlich begrenzten Pilotprojekt zu prüfen, ob der Versand der Stimmunterlagen an die Auslandschweizerinnen und -schweizer verbessert werden könnte. Wegen Verzögerungen im internationalen Postverkehr ist heute nicht immer und überall sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten im Ausland die Stimmunterlagen genug früh erhalten, um auch tatsächlich stimmen zu können.

In Umsetzung des Postulats führt die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 eine digitale Erhebung durch. Adressaten der Erhebung sind die rund 1600 Auslandschweizerinnen und -schweizer in Australien, Brasilien und Thailand, die ihre Stimmgemeinde in den Kantonen Aargau, Tessin und Genf haben und dort im Stimmregister eingetragen sind. Diese Stimmberechtigten werden dazu befragt, wann sie ihr Stimmmaterial erhalten und wann sie ihre Stimme abgegeben haben. Die Kantone erheben zudem, wann diese im Ausland abgegebenen Stimmen bei den Stimmgemeinden eintreffen. Rückschlüsse auf das Stimmverhalten sind dabei selbstverständlich nicht möglich.

Für die Erhebung wird die bisherige Versandlogistik versuchsweise angepasst. Der einen Hälfte der befragten Stimmberechtigten werden die Stimmunterlagen wie bisher zugestellt, d.h. diese werden via die Schweizerische Post ins Ausland gesendet und anschliessend über die lokalen Postdienstleister zugestellt. Die andere Hälfte erhält die Stimmunterlagen versuchsweise via die Schweizer Vertretung im betreffenden Land, d.h. die Unterlagen werden mit dem diplomatischen Kurier an die zuständige Vertretung geschickt und von dort via die lokale Post weitergeleitet. Der Vergleich der beiden Versandwege soll Aufschluss über die Effektivität und die Kosten des alternativen Versands geben. Für die Stimmabgabe selbst stellen alle Stimmberechtigten das Stimmcouvert wie üblich direkt der Stimmgemeinde zu. Der in diesem Pilotprojekt angewandte Prozess kann gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen durchgeführt werden. Die Kosten für das Pilotprojekt werden vom Bund getragen.


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