Tätigkeitsbericht 2020 der AB-BA: Die BA ist auf dem Weg der Stabilisierung

3001 Bern, 22.04.2021 - Nach der Kündigung des ehemaligen Bundesanwalts hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte bei der Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktion begleitet. Gegenüber der Bundesanwaltschaft formulierte die AB-BA im Berichtsjahr zwei Weisungen und elf Empfehlungen. Für die AB-BA ist eine Stabilisierung der Bundesanwaltschaft erkennbar.

Das Jahr 2020 war für die AB-BA wiederum ein intensives Jahr. Nachdem die AB-BA gegenüber dem ehemaligen Bundesanwalt zwei Weisungen erlassen hatte, die diesen zur Teilnahme und Auskunftserteilungen an ihren Aufsichtssitzungen formell verpflichtete sowie die Durchführung von Inspektionen sicherstellte, konnte die AB-BA ihre Aufsichtstätigkeit wieder normal wahrnehmen.

Mit Urteil vom 22. Juli 2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Disziplinarverfügung der AB-BA betreffend den ehemaligen Bundesanwalt in allen wesentlichen Punkten. Nach Einreichung seiner Kündigung begleitete die AB-BA die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte bei der Wahrnehmung ihrer interimistischen Leitungsfunktion um so die Stabilisierung der Bundesanwaltschaft (BA) sicherzustellen. Für die AB-BA ist der Wille der beiden Stellvertretenden Bundesanwälte erkennbar, mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammenzuarbeiten. Um einen weiteren Fall von angelaufenen Ferienguthaben, wie sie beim Austritt des ehemaligen Bundesanwalts sichtbar geworden waren, zu verhindern, sprach die AB-BA gegenüber den beiden Stellvertretenden Bundesanwälten eine formelle Empfehlung aus.

Im Dezember 2020 verabschiedete die AB-BA ihren Inspektionsbericht über das Generalsekretariat. Darin formulierte sie gegenüber der BA zehn Empfehlungen. Unter anderem empfahl sie, das seit Jahren von der gelebten Organisation unter dem ehemaligen Bundesanwalt stark abweichende Organisationsreglement der BA zu revidieren. Das neue Organisationsreglement der BA konnte zwischenzeitlich per 1. April 2021 in Kraft treten. Ebenfalls führte die AB-BA im Jahr 2020 eine Inspektion des «Coaching- und Controllingsystems» der BA durch. Die Resultate der Inspektion werden für das zweite Halbjahr 2021 erwartet. Daneben sind bei der AB-BA im Berichtsjahr 18 Strafanzeigen eingegangen.

Im September 2020 nahm die AB-BA zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen über das «Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde» Stellung. In ihrer Stellungnahme wies die AB-BA darauf hin, dass ihre Kompetenzen klar und einheitlich geregelt sein sollten. Die Wahrung ihres Charakters als unabhängige Aufsichtsbehörde über eine unabhängige BA ist von grosser Bedeutung. Der Bedarf, die heutigen rudimentären gesetzlichen Grundlagen der AB-BA zu reformieren, ist jedoch unbestritten. Mit ihrem Tätigkeitsbericht 2020 unterbreitet die AB-BA der Bundesversammlung deswegen konkrete Revisionsvorschläge. Hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlagen revidierte und modernisierte die AB-BA ebenfalls ihr eigenes Organisationsreglement. Dieses konnte am 15. April 2021 in Kraft treten.


Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.


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