Der Bundesrat modernisiert den Agrarhandel mit Israel

Bern, 21.04.2021 - Die Schweiz und Israel haben beschlossen, den Landwirtschaftsteil des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu modernisieren. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat am 21. April 2021 über die Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Rahmen dieser Modernisierung vorgesehenen Zollkonzessionen entschieden. Mit diesen Änderungen wird der Agrarhandel zwischen der Schweiz und Israel gestärkt.

Das 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel unterzeichnete FHA ist eines der ältesten Handelsabkommen der Schweiz. Durch seine Modernisierung wird der Zugang zum israelischen Markt für Schweizer Agrarexporte deutlich verbessert, was zur Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund von Präferenzabkommen beiträgt, die Israel in den letzten Jahren mit Konkurrenten der Schweiz abgeschlossen hat.

Israel aktualisiert seine Konzessionen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und gewährt der Schweiz erstmals Konzessionen für unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. So unterzeichnet Israel neue Konzessionen unter anderem für lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenprodukte und Fleischzubereitungen, Milchprodukte wie Käse, Fruchtsäfte, Tabak, Teigwaren und gewisse Zubereitungen von Gemüse, Früchten und Nüssen.

Die Schweiz gewährt Israel ähnliche Konzessionen wie in ihren jüngeren FHA. Dazu gehören namentlich Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Gewürze, Zubereitungen von Gemüse und Früchten (haltbar gemacht) oder auch neue Konzessionen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Kaffee, Tee, Konfitüren, zubereitete Tomaten sowie Teig, Butter und Kakaopulver. Diese Konzessionen sind mit den agrarpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar und stellen den Grenzschutz für sensible Agrarprodukte nicht infrage.

Diese Modernisierung betrifft das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Israel sowie das Protokoll A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse des FHA; diese Instrumente wurden im November 2018 von den EFTA-Partnerstaaten unterzeichnet und im Juni 2020 von den eidgenössischen Räten genehmigt. Die neuen Konzessionen treten am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch Israel und alle EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in Kraft.

Das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Israel sowie das aktualisierte Protokoll A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Israel sind auf der Internetseite des EFTA-Sekretariats verfügbar: www.efta.int > Global Trade Relations > Free Trade Agreements and Trade Relations by Partners > Israel > «Bilateral Agreements on Agriculture» und > «Joint Committee Decisions». Es handelt sich dabei um vorläufige Fassungen. Als verbindlich gelten die auf www.bundesrecht.admin.ch in Kürze veröffentlichten Endfassungen.

 


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