Konferenz über inhumane konventionelle Waffen: Die Schweiz bekräftigt ihren Willen zu einer internationalen Regelung über Streumunition

Bern, 17.11.2006 - Die Schweiz bekräftigt anlässlich der 3. Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (CCW), ihren Willen zu einer rechtlich bindenden internationalen Regelung über Streumunition. Die Konferenz fand vom 7. bis zum 17. November 2006 in Genf statt.

Die 3. Konferenz zur Überprüfung des CCW führte zu einer Vereinbarung zwischen den Vertragsstaaten über ein Mandat mit dem Ziel "die Anwendung und die Umsetzung der geltenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts für bestimmte Munitionsarten, die explosive Kampfmittelrückstände zurücklassen, mit besonderer Berücksichtigung von Submunition, in Erwägung zu ziehen […]". Dieses Diskussionsmandat bildet eine positive Entwicklung im Rahmen des CCW, da es insbesondere die Anerkennung der humanitären Aspekte des Problems der Streumunition durch die Vertragsstaaten darstellt.

Bei der Eröffnung der Konferenz schlugen sechs Länder vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden mit dem Mandat, Verhandlungen über einen rechtlich bindenden Vertrag aufzunehmen, mit dem die huma­nitären Problemen angegangen werden könnten, die durch gewisse Arten von Streumunition entstehen. Dieser Vorschlag wurde von über 25 Ländern unterstützt, mehr als einem Viertel der Vertragsparteien, darunter die Schweiz. Die Unterstützung der Schweiz erfolgte im Rahmen ihres Engagements im CCW seit der letzten Überprüfungskonferenz 2001. Ein solches Mandat wäre am besten geeignet gewesen, die gravierendsten humanitären Probleme in diesem Bereich möglichst bald zu lösen.

Um ihren festen Willen zu bekräftigen, eine internationale Lösung für das Problem der Streumunition zu finden, unterstützte die Schweiz am Ende der Konferenz gemeinsam mit über 20 anderen Vertragsstaaten eine politische Erklärung über Streumunition, in der dazu aufgerufen wurde, eine internationale Vereinbarung zu diesem Thema abzuschliessen. Die Schweiz bekräftigt damit ihr Engagement für eine internationale Regelung der Streumunition.

Die Notwendigkeit einer Regelung wurde von der Schweiz schon 2001, an der 2. Über­prüfungskonferenz, propagiert. Die Schweiz hatte vorgeschlagen, den Einsatz, die Zu­verlässigkeit, die Produktion, den Transport und die Vernichtung von Beständen bestimm­ter Arten von Streumunition zu regeln.

Zum Abschluss der 3. Konferenz zur Überprüfung des CCW bedauert die Schweiz, dass kein Konsens über humanitäre Rechtsnormen für Fahrzeugminen gefunden werden konnte. Dagegen begrüsst sie das neue Unterstützungsprogramm und die greifbaren Ergebnisse bei der Weiterverbreitung des Übereinkommens.


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