Versorgung mit Tierarzneimitteln und Export von Tierprodukten sicherstellen

Bern, 20.04.2021 - Das Eidgenössische Departement des Innern EDI hat heute die Vernehmlassung zur Anpassung von mehreren heilmittelrechtlichen Erlassen eröffnet. Sie dauert bis am 11. August 2021. Die Anpassung ist erforderlich, um Handelshemmnisse zu vermeiden und die Versorgung mit Tierarzneimitteln zu erhalten. Zentral sind auch Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.

Das modernisierte Tierarzneimittelrecht der EU wird ab dem 28. Januar 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Es besteht Handlungsbedarf, um Handelshemmnisse zu verhindern.

Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolgt zum grössten Teil über den europäischen Markt. Deshalb ist es wichtig, dass für die Zulassung in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU. Somit wird die Gefahr verringert, dass Produkte vom Markt genommen werden.

Ein Schwerpunkt des neuen Tierarzneimittelrechts der EU sind die Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Diese entsprechen der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) der Schweiz und sollen teilweise Eingang in das Schweizer Recht finden. Weiter soll auch verhindert werden, dass der Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die EU erschwert wird.

Die dringlichen Anpassungen betreffen die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung, die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung und die Arzneimittel-Zulassungsverordnung. Weitere Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. In der EU wurden die Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel und die Verordnung 2019/4 über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln neu erlassen.


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